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Abbildung 2.4.-2.
Abbildung 2.4.-3.
Abbildung 2.4.-4.
Abbildung 2.4.-5.
d)
Der vorgesehen Aufstellungsort muss für die Aufnahme einer Kondenswasser-Ausflußöffnung geeignet
sein, die zum oberen Teil der Anlage durch einen Panzerschlauch angeschlossen wird.
e)
Sorgen Sie dafür, dass die Aufstellungsort und die Anlage anschließende elektrische und hydraulische
Systeme den gültigen Vorschriften vollständig entsprechen.
f)
Der vorgesehene Aufstellungsort muss über einen 230 V ~ 50 Hz Einphasen-Außenschalter verfügen
(bzw. muss für die Versorgung geeignet sein)
g)
Der vorgesehene Aufstellungsort muss im Sinne der gültigen Vorschriften der zur Anlage gehörenden IP
Schutzklasse (gegen Wasser) entsprechen.
h)
Die Anlage nicht direkter Sonne aussetzen, nicht einmal durch Fenster.
i)
Die Anlage nicht besonders aggressiver Stoffe aussetzen, z.B. säurige Dämpfe, Wirkungen der mit Staub, Gas gesättigten Umwelt
j)
Die Anlage darf nicht auf direkte mit Überspannungsschutz nicht versehene Telefonleitung aufgestellt werden
.
k)
Die Anlage muss man möglichst in der Nähe der Benutzungsstellen in Betrieb setzen,
wegen Beschränkung der Zerströmung der Wärme entlang der Rohrleitung.
l)
Auf dem Aufstellungsort muss das ensprechende elektrische, Wasser- und Kanalisationsnetz gesichert werden (Bodenablauf).
m)
Im Interesse des Wärmeverlustes wegen des Warmwasserrohrs muss die Anlage möglichst in der Nähe
der Warmwasserbenutzungsstellen aufgestellt werden. Im Falle der größeren Entfernung ist sinnvoll das
Warmwasserrohr mit Wärmeisolierung zu versehen.
n)
Die nicht benutzten Stutzen müssen abgeschlossen und isoliert werden.
o)
Siehe auch die Maßzeichnungen (
Abbildung 2.3.-1.
)