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Achtung!
Für die Installation und den Betrieb von elektrischen Verriegelungen von Türen in
Rettungswegen sind baurechtliche Bestimmungen zu beachten!
Die Geräte entsprechen den in der Europäischen Union geltenden Richtlinien bezüglich
elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV).
Bei der Elektroinstallation sind die VDE-Vorschriften sowie die Bestimmungen der örtlichen
EVUs zu beachten.
Achtung!
An Rauchschutztüren oder Feuerschutztüren dürfen elektrische Verriegelungssysteme nur
wenn der Verwendbarkeitsnachweis für die betreffende Tür dies vorsieht und nur nach dessen
Maßgabe angebracht werden. Ausnahme: Elemente, die auch an bereits hergestellten
Feuerschutzabschlüssen angebracht werden dürfen.
Die Übereinstimmung der Geräte mit der “Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von
Türen in Rettungswegen (EltVTR)” (Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 6.19) ist geprüft vom TÜV
Rheinland, Köln.
Nr. des Prüfzertifikats: R 9910839
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Installation