121764_BA_INT_010 Fasswender SV
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Ausgabe 09/2016
115286, 147724
1. Allgemeine Hinweise
Ohne Genehmigungen des Herstellers dürfen keine Veränderungen, An- oder Umbauten am Produkt
vorgenommen werden. Für Veränderungen ohne Genehmigung des Herstellers wird keine Haftung
übernommen und die Gewährleistung erlischt.
Die nationalen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten
.
2. Sicherheitshinweise
Jede Person, die mit dem Produkt arbeitet, muss sich mit dem Inhalt der Betriebsanleitung vertraut gemacht
haben.
Vor der Benutzung ist das Produkt auf seine einwandfreie Funktion zu überprüfen. Bei auftretenden Mängeln,
darf es nicht eingesetzt werden!
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Es ist die BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte), die BGV B1 (Umgang mit Gefahrstoffen) und die
BGV 9a (Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb) zu beachten!
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Nicht unter schwebende Lasten treten!
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Nur für den vorgesehenen Gebrauch einsetzen!
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Die angegebene Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden!
Zusätzliche Hinweise für den Einsatz in einer EX-Zone
!!!Achtung: Nur die Version Fasswender SV-Ex ist für den Einsatz im Ex-Bereich geeignet!!!
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Entfernen Sie die Verpackung ausschließlich in einem Bereich, der nicht als Ex-Zone definiert ist.
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Beim Handling, der Lagerung und dem Umfüllen von Stoffen, die eine explosionsfähige Atmosphäre
bilden können, müssen die Anforderungen der ATEX-Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG in Verbindung
mit der11. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) beachtet werden. Je nach Ex-Zone sind geeignete Maßnahmen zu treffen.
Die Verhinderung der Bildung der explosionsfähigen Atmosphäre durch Konzentrations-beeinflussung
(z.B. ausreichende Lüftung), Betriebsbedingungen und konstruktive Gestaltung (z.B. geeignete und
zugelassene Behälter, geeigneter Lagerraum) muss im Vordergrund stehen.
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Die Vermeidung von Zündquellen durch elektrostatische Aufladungen durch einen elektrischen
Potentialausgleich, Vermeidung mechanisch erzeugter Funken durch Verwendung von z.B. geeignetem
Werkzeug, geeigneten Transport- und Beladehilfsmitteln und Vermeidung thermischer Zündquellen
durch geeignete Verfahren, Verhinderung von Reibung, Blitz, offenes Feuer, offenes Licht sowie
Rauchen müssen beachtet werden. Organisatorische Maßnahmen, wie Kennzeichnung der Bereiche,
Anbringung von Warnzeichen, Zutrittsverbot für Unbefugte sind erforderlich.
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Die Betriebsmittel müssen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten, ordnungsgemäß betrieben und
ständig überwacht werden. Notwendige Reparaturen müssen sofort veranlasst werden. Reparaturen, die
den Explosionsschutz der Betriebsmittel beeinflussen können, dürfen nur durch den Hersteller
ausgeführt werden.
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Die elektrische Leitfähigkeit kann sich durch Ablagerungen behindernder Substanzen sowie durch
chemische und mechanische Einflüsse so verändern, dass die in den Normen festgelegten zulässigen
Werte überschritten werden. Insbesondere Staub, Schmutz, Farben, Säuren und Laugen können dazu
führen, dass die Ableitung elektrischer /elektrostatischer Energie in den Fußboden verhindert oder völlig
unterbrochen wird.
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Der Fußboden in explosionsgefährdeten Bereichen muss ableitfähig sein und sauber gehalten werden.
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Wegen der Fülle uns unbekannter Einflüsse beim Einsatz unserer Produkte kann sich unsere
Gewährleistung hinsichtlich der elektrischen Leitfähigkeit ausschließlich auf die Einhaltung der in den
Normen festgelegten zulässigen Werte bei Lieferung beziehen. Die permanente Überwachung
sicherheitstechnischer Vorschriften, wie z.B. die Einhaltung der Werte hinsichtlich der elektrischen
Leitfähigkeit im Einsatz, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Kontrollieren Sie in
regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit.
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Die lastberührenden Teile der Geräte sind auf einwandfreie Beschichtung zu kontrollieren. Bei vorhandener
Korrosion darf das Gerät nicht verwendet werden.
Die Anforderungen an die Lagerung gemäß TRGS 510 sind zu beachten.
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Bei Verwendung des Stapleranbaugerätes im Ex-Bereich dürfen nur leitfähige oder ableitfähige Fässer
benutzt werden. Alle Gegenstände mit denen das Stapleranbaugerät in Berührung kommen kann, müssen
leitfähig oder ableitfähig sein.
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