Wenn die Sicherheit des Bedieners nicht mehr
gewährleistet ist, muss das Gerät außer Betrieb
gesetzt und gegen ungewolltes Benutzen gesi-
chert werden. Dies ist der Fall, wenn das Prüf-
gerät:
• offensichtliche Beschädigungen aufweist
• die gewünschten Messungen nicht mehr
durchführt
• zu lange unter ungünstigen Bedingungen ge-
lagert wurde
• während des Transportes mechanischen Be-
lastungen ausgesetzt war.
Das Gerät darf nur in den unter “Technische
Daten” spezifizierten Betriebs- und Messberei-
chen eingesetzt werden.
Vermeiden Sie eine Erwärmung des Gerätes
durch direkte Sonneneinstrahlung. Nur so
kann eine einwandfreie Funktion und eine lange
Lebensdauer gewährleistet werden.
Ist das Öffnen des Gerätes, z.B. für einen Si-
cherungswechsel notwendig, darf dies nur von
einer Fachkraft ausgeführt werden. Vor dem
Öffnen muss das Prüfgerät ausgeschaltet und
von allen Stromkreisen getrennt sein.
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf nur in den unter “Technische
Daten” spezifizierten Betriebs- und Messberei-
chen eingesetzt werden.
Die Betriebssicherheit ist bei Modifizierung
oder Umbauten nicht mehr gewährleistet.
Wartungs- oder Kalibrierarbeiten dürfen nur
von unserem Werkspersonal durchgeführt
werden.
Wird das Gerät einem extrem hohen elektro-
magnetischen Feld ausgesetzt, kann die Funk-
tion des Gerätes beeinträchtigt werden.
Das Gerät darf nicht mit geöffnetem Batterie-
fach betrieben werden.
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Sicherheitshinweise/Bestimmungsgemäße Verwendung
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