Hinweis
Beim erstmaligen Einschalten oder beim Wiedereinschalten des Motors wird
immer die höchste Drehzahl (2830 min
-1
) aktiviert.
Erst nach ca. 5 min. wird bei Schaltung über die Taster oder über die ex-
ternen Kontakte die bereits vorher geschaltete Drehzahl wieder aktiv.
Wenn die externe Ansteuerung nicht benötigt wird, müssen die Kabelenden
des Steuerkabels isoliert werden.
6.
Erstinbetriebnahme
6.1
Den Gewindering (160.2) über dem Saugsieb (143) durch Drehen gegen den
Uhrzeigersinn lösen. Den Klarsichteinsatz (160.1) abheben. Die Pumpe lang-
sam mit sauberem Wasser bis zum Sauganschluss füllen. Den Klarsichteinsatz
(160.1) aufsetzen und darauf achten, dass sich der Runddichtring (412.1) in der
Gehäusenut befindet. Den Gewindering (160.2) mit Handkraft anziehen. Ande-
renfalls kann die Pumpe nicht oder nicht mit voller Kraft ansaugen. Die Pumpe
nicht trocken laufen lassen, auch nicht zur Drehrichtungskontrolle.
6.2
Pumpe vor Inbetriebnahme, nach längerer Stillstands- bzw. Lagerzeit, auf
Leichtgängigkeit prüfen. Hierzu einen Schraubendreher in den Schlitz am Mo-
torwellenende (Lüfterseite) stecken und von Hand in Motordrehrichtung bewe-
gen. Oder, falls erforderlich, die Lüfterhaube entfernen und gleichfalls von Hand
am Lüfterrad in Motordrehrichtung bewegen. Nach Inbetriebnahme auf Dichtig-
keit der Gleitringdichtung achten.
6.3
Die Pumpe darf nicht ohne Saugsieb (143) und Saugsieb-Griff in Betrieb ge-
nommen werden, da sonst das Saugsieb nach oben schwimmen könnte. Dies
führt eventuell zum Verstopfen und blockieren der Pumpe.
6.4
Bitte darauf achten, dass die eingebauten Absperrorgane in Saug- und Druck-
leitung bei Betrieb völlig geöffnet sind, weil die Pumpe nie bei geschlossenen
Absperrorganen laufen darf !
7.
Wartung / Instandhaltung
Das Saugsieb (143) muss regelmäßig gereinigt werden. Bei verschmutztem
oder vollem Sieb geht der Förderstrom der Pumpe zurück und es findet keine
ausreichende Filtration statt.
Wasserpflegemittel, insbesondere in Tablettenform, dürfen nicht in das
Pumpenvorsieb gelegt werden!
9
ACHTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
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