![Wamsler WP2-8 Installation And Operating Instructions Manual Download Page 3](http://html.mh-extra.com/html/wamsler/wp2-8/wp2-8_installation-and-operating-instructions-manual_871658003.webp)
WP2-8_D
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1. WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE
Bei Installation und Betrieb dieser Feuerstätte sind alle Anleitungen des Herstellers, die
europäischen Normen sowie die Vorschriften und Normen des Landes zu beachten, in
dem der Ofen aufgestellt und betrieben wird.
Sie vermeiden so Fehlfunktionen und Bedien-
fehler.
Der Betreiber ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme der Feuerstätte anhand der Anlei-
tungen über die Besonderheiten der Feuerstätte und die geeigneten Brennstoffe zu in-
formieren.
Der Pelletofen darf nur mit
naturbelassenen Holzpellets
nach
EN-PLUS A1, DINplus oder
mind. Ö-Norm M7135 mit einem
Ø von 6 mm betrieben werden. Stückholz oder andere
Brenn- und Abfallstoffe dürfen niemals verwendet werden.
In Europa gelten für Schornsteine die Europäische Norm
EN 13384,
für Abgasanlagen die
EN 15287
und für Verbindungsstücke die
EN 1856-2.
In Deutschland
gelten zusätzlich die
Feuerungsverordnung (FeuVO)
, die
Länderbauord-
nungen
, die
Elektro-/VDE-Richtlinien
und die
Fachregeln Heizungs- und Luftheizungsbau
.
Ferner ist die
1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)
zu beachten. Des
Weiteren muss die Feuerstätte vor Inbetriebnahme vom zuständigen
Schornsteinfegermeister
abgenommen werden. Das Abnahmeprotokoll dient als Betriebserlaubnis.
Der Betrieb des Gerätes in Kombination mit einer raumlufttechnischen Anlage (z.B. Lüftungsan-
lagen, Dunstabzugshauben, pneumatische Fördereinrichtungen etc.), sind die
einschlägigen
technischen Regeln / Vorschriften
(u.a. in Deutschland Kombination Lüftung – Feuerstätte
nur in Ausführung nach §4 FeuVO zulässig) zu beachten.
Die
bestimmungsgemäße Verwendung
wird nachfolgend erklärt.
Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden
übernehmen wir keine Haftung. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Ein-
haltung der Bedienungs- und Montageanweisungen. Unerlaubte Eingriffe und Veränderungen
am Gerät führen zum Erlöschen der Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
Arbeiten
, wie insbesondere
Installation, Montage, Erstinbetriebnahme
und
Servicearbeiten
sowie
Reparaturen
, dürfen nur durch einen ausgebildeten
Fachbetrieb
(Heizungs- oder Luft-
heizungsbau) durchgeführt werden. Bei unsachgemäßen Eingriffen erlöschen Gewährleistung
und Garantie. Der Anschluss und die Montage elektrischer Geräte dürfen nur durch eine
Elekt-
rofachkraft
erfolgen. Elektronische Bauteile wie u.a. Platine und Bedienfeld sind elektrostatisch
empfindlich.
Der Fachbetrieb hat im Rahmen der
Endabnahme
den Betreiber der Anlage immer in den Be-
trieb, die Reinigung und Wartung der Anlage eingehend und qualifiziert einzuweisen. Hierbei ist
besonders auf die Verwendung geeigneter Brennstoffe, die regelmäßig notwendige Reinigung
durch den Betreiber, die notwendige Wartung und die Sicherheitshinweise einzugehen. Insbe-
sondere bei Nichtbeachtung der Anleitungen sowie der vorgeschriebenen Reinigung und War-
tung erlöschen Gewährleistung und Garantie.
Vor Inbetriebnahme unbedingt prüfen, dass sämtliches
Zubehör aus Brennraum und Asche-
lade entnommen
worden ist und der Pelletbehälter frei von Rückständen ist.
Die
Reinigung
der Feuerstätte muss regelmäßig durch den Betreiber erfolgen.
Für die
Wartung
der Feuerstätte empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages zwi-
schen Fachhändler und Betreiber. Die regelmäßige Wartung kann auch durch den technisch
versierten und vom Fachbetrieb fundiert eingewiesenen Betreiber stattfinden.