490120A
Wallas-Marin Oy
(der Hersteller) haftet über den Importeur während eines Zeitraums von 12 Monaten
ab dem Verkaufsdatum für mögliche Material- und Herstellungsfehler der Produkte und Artikel zu den
nachfolgend erwähnten Bedingungen.
1.
Maßnahmen bei Auftreten eines Fehlers:
a) Überprüfen Sie anhand der Checkliste auf den Internetseiten (www.wallas.com) , dass es sich nicht
um einen auf die Bedienung bezogenen, einen sog. leichten Fehler handelt, der von der Garantie aus-
geschlossen ist.
b) Der Fehler muss unverzüglich oder bis spätestens 2 Monate nach seinem Auftreten gemeldet wer-
den. Nach Ablauf der Garantiezeit ist eine Berufung auf eine während der Garantiezeit erfolgte Meldung
nicht mehr rechtskräftig, wenn diese Meldung nicht schriftlich erfolgt ist. Voraussetzung für eine Ge-
währleistung ist eine gültige Kaufquittung oder eine sonstige zuverlässige Angabe des Kaufzeitpunkts.
c) Zur Garantiereparatur schickt der Kunde das Gerät an das Geschäft des Verkäufers (der Verkäufer ist
für die Abwicklung von Garantieangelegenheiten verantwortlich) oder an eine bevollmächtigte Service-
werkstatt. Eine Garantiewartung erfolgt nicht im Außendienst oder auf dem Boot. Die Garantie bezieht
sich nicht auf Kosten für die Demontage und Montage des Geräts oder auf einen Schaden, der auf die
mangelhafte Verpackung des zur Reparatur geschickten Geräts zurückzuführen ist.
d) Der Kunde muss für die Garantiewartung folgende schriftliche Angaben machen:
Beschreibung des Fehlers
•
Beschreibung der Montagesituation
•
Typ und Seriennummer des Geräts
•
2.
In folgenden Fällen ist die Garantie ungültig:
Dem Gerät wurden Teile fremden Ursprungs zugefügt oder der Aufbau des Geräts wurde ohne
•
Zustimmung des Herstellers verändert.
Die Montage-, Bedienungs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers wurden nicht befolgt.
•
Ungeeignete Lagerung oder ungeeigneter Transport.
•
Unfälle oder Schäden, auf die Wallas keinen Einfl uss hat (force majeure).
•
Natürlicher Verschleiß. Bei den Gebläsemotoren der Heizung (und Hochofengebläse-Deckel
•
85D+270) liegt die Grenze für den natürlichen Verschleiß bei 1500 h. Die Überschreitung dieser
Nutzungsdauer während der Garantiezeit berechtigt nicht zu Gewährleistungen für diese Motoren.
Fehlerhafte Behandlung, ungeeigneter Kraftstoff, Unterspannung, Überspannung, Schmutz oder
•
Wasserschaden.
Das Gerät wurde ohne spezielle Genehmigung des Importeurs geöffnet.
•
Zur Reparatur des Geräts wurden andere als Original-Wallas-Ersatzteile verwendet.
•
3.
Während der Garantiezeit ausgeführte Reparaturen erneuern oder ändern nicht die ursprüngliche
Garantiezeit.
4.
Aufgrund eines fehlerhaften Geräts entstehende indirekte Schäden sind von der Garantie ausge-
schlossen.
5.
Die Garantie für Bootsprodukte gilt nur bei Montagen auf Booten und die Garantie für Ferienhauspro-
dukte nur bei Montagen in Ferienhäusern. Die Garantie gilt nicht bei Montagen in Fahrzeugen oder bei
Montagen in sonstigen Räumen.
6.
Um einen hochwertigen Service zu ermöglichen, hat der Verkäufer für während oder nach der Garan-
tiezeit auftretende mögliche technische Informations-, Regelungs- oder Aktualisierungsbedürfnisse ein
Käuferregister zu führen, mit dessen Hilfe die Käufer der Geräte bei Bedarf erreicht werden können.
7.
Diese Garantie schränkt die sich aus dem Verbraucherschutzgesetz ergebenden Rechte nicht ein.
DE
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
Bei Erhebung eines Garantieanspruchs muss erwiesen werden, dass der Kunde die
Wartungs- und Sicherheitsanweisungen vollständig befolgt hat.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die auf die Missachtung der Montage-,
Bedienungs- und Wartungsanweisungen zurückzuführen sind.
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