46
Werkstatthinweise
DE
8
Werkstatthinweise
8.1
Wartung
Der WABCO Leakage Finder 2.0 und der Ultraschallsender sind wartungsfrei.
8.2
Reparatur
Bei Fehlern oder Problemen ist es unzulässig, den WABCO Leakage Finder 2.0, den Ultraschallsender
oder die Zubehörteile zu öffnen oder eigenmächtig Reparaturen vorzunehmen. Diese dürfen nur durch
den Hersteller erfolgen.
Sollten Fehler oder Probleme auftreten, kontaktieren Sie bitte Ihren WABCO Ansprechpartner. Geben
Sie bei Rückfragen zum WABCO Leakage Finder 2.0 wenn möglich die Seriennummer des Gerätes
(auf der Gehäuserückseite) und Nummer der Hardwareversion (wird für wenige Sekunden beim
Einschalten auf dem Display gezeigt) an.
8.3
Reinigung und Pflege
Eine falsche Reinigung des WABCO Leakage Finders 2.0, des Ultraschallsenders und der Zubehörteile
kann Beschädigungen hervorrufen.
Empfohlene Reinigung
mit trockenem, nicht leitenden, antistatischen Pinsel oder Tuch
mit schwacher Saug- oder Druckluft
Untersagte Reinigung
mit kratzenden und aggressiven Reinigungsmitteln
mittels Tauchen in Flüssigkeiten
8.4
Entsorgung
Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme und Entsorgung des Produktes hat nach
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere die
Bestimmungen für die Entsorgung der Batterien, der Betriebsmittel und der elektrischen Anlage sind
zu beachten.
Elektrogeräte sind als Abfall getrennt von Haus- oder Gewerbemüll zu sammeln und
wiederzuverwerten oder vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Falls vorhanden, das Altgerät der firmeninternen Entsorgung zuführen, die die Weiterleitung an
Spezialfirmen (Entsorgungsfachbetriebe) übernimmt.
Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, das Altgerät an den Hersteller zurückzugeben. Hierzu
ist der Kundendienst des Herstellers zu kontaktieren. Gesonderte Absprachen sind zu beachten.
Elektro- und Elektronik-Geräte müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst
und wiederverwertet oder fachgerecht entsorgt werden, weil Schadstoffe bei unsachgemäßer
Entsorgung die Gesundheit und Umwelt nachhaltig schädigen können.
Genaue Informationen dazu sind bei den Entsorgungsfachbetrieben oder den zuständigen Behörden
zu erhalten.
Die Verpackungen sind getrennt zu entsorgen. Papier, Pappe und Kunststoffe sind dem Recycling
zuzuführen.