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TRACER
01/2010
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LAGERUNG
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Nur in trockenen Räumen lagern (+ 5°C bis + 45°C).
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Bei relativer Luftfeuchtigkeit von 30% bis 70%.
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Bei Luftdruck von 700 hPa bis 1060 hPa.
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Netzanschlussleitung des Ladegerätes vom Netz trennen.
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Batterien siehe Kapitel „Einlagerung der Batterien“
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Interne Verkabelungen auf Quetsch- und Knicksicherheit prüfen.
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Alle abgebauten Teile eindeutig an einem Ort lagern (ggf. kennzeichnen), damit bei
Wiederaufbau keine Verwechslung mit anderen Produkten vorliegt (z.B. Ladegerät).
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Alle Bauteile müssen belastungsfrei gelagert werden. Bocken Sie den Rollstuhl auf festen
Rahmenteilen auf.
GEWÄHRLEISTUNG
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
(…)
5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate.
(…)
Wir übernehmen keine Gewähr bei Schäden, die durch konstruktive Veränderungen an unseren
Produkten, mangelnde Wartung, fehlerhaft oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder
Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen entstanden sind. Die Gewährleistung auf
Verschleißteile bzw. auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, wird ebenfalls
ausgeschlossen.
(…)
In verschiedenen Ländern können die Gewährleistungsbestimmungen differieren. Bitte setzen Sie sich
mit Ihrer Niederlassung in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
KONFORMITÄT
Der Elektrorollstuhl TRACER entspricht den Anforderungen der europäischen Richtlinie:
- 93/42/EWG (Medizinprodukterichtlinie)
sowie den Produktnormen:
- (DIN) EN 12182: 1999
- (DIN) EN 12184: 1999
ENTSORGUNG
Der Hersteller ist verantwortlich für die Rücknahme und das Recycling des Elektrorollstuhls
und erfüllt die Anforderungen nach der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte. Über Ihren örtlichen Entsorger können Sie Informationen erlangen, an
welchen Stellen Sie den Elektrorollstuhl für Sie kostenfrei zum Recycling abgegeben können.
Die Entsorgung über den Hausmüll ist nicht zulässig.
Für Rückfragen steht Ihnen auch Ihr Fachhändler gerne zur Verfügung.