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Hinweis zur Entsorgung
Entsorgen Sie Komponenten, Zubehör und Verpackung für eine
umweltgerechte Wiederverwertung. Entsorgen Sie den
Leuchtensatz nicht über den Haus- oder Restmüll.
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU bzw. ElektroG
müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwendung
zugeführt werden.
Bitte trennen Sie den Leuchtensatz vom Träger und geben die
nicht mehr gebrauchsfähigen Komponenten bei einer geeigneten
Sammelstelle ab.
Fragen Sie Ihren Fachhändler.
Vorsicht
Die in dieser Montage- und Bedienungsanleitung aufgeführten
Arbeiten und Sicherheitshinweise müssen unbedingt eingehal-
ten werden.
Der Fahrradträger für die Anhängerkupplung ist ausschließlich
zum Transport von Fahrrädern zu verwenden. Der Fahrradträ-
ger ist für den Einsatz im Gelände nicht geeignet.
Alle Verschraubungen und Befestigungen des Fahrradträgers
und der Fahrräder müssen nach jeder Montage, vor jeder Fahrt
und auch während einer längeren Reise auf festen Sitz kontrol-
liert und bei Bedarf nachgezogen werden. Diese Kontrolle ist
abhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit in regelmäßigen
Abständen zu wiederholen.
Während der Fahrt sollte der Fahrer durch Blick in den Rück-
spiegel den Fahrradträger und die Fahrräder auf evtl. Verschie-
bungen/Verlagerungen kontrollieren.
Bei Veränderungen mit verminderter Geschwindigkeit zur
nächsten Haltemöglichkeit weiterfahren und Verschraubungen
und Befestigungen des Fahrradträgers bzw. der Fahrräder
nachziehen.
Bei Nichtbeachtung könnte sich der Fahrradträger zusammen
mit den montierten Fahrrädern vom Fahrzeug lösen und da-
durch Sie und andere Personen verletzen und/oder einen Un-
fall verursachen.
Vorsicht
Bewegliche Teile, z. B. die Gewindestangen der Halter und der
Schnellspanner, sind in regelmäßigen Abständen zu säubern
und zu schmieren, damit ein Festgang der Drehgriffe vermie-
den wird.
Kein Schmiermittel an allen anderen Verschraubungen ver-
wenden. Die Verschraubungen könnten sich dadurch selbsttä-
tig lockern und der Fahrradträger könnte sich zusammen mit
den montierten Fahrrädern vom Fahrzeug lösen und dadurch
Sie und andere Personen verletzen oder einen Unfall verursa-
chen.
Vorsicht
Ragen die montierten Fahrräder mehr als 40 cm über den äu-
ßersten Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs- oder
Schlussleuchten des Fahrradträgers hinaus, so sind diese
kenntlich zu machen: seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand
und höchstens 150 cm über der Fahrbahn, nach vorne durch
eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit
rotem Licht.
Beim Transport der Fahrräder die seitlich herausragenden Rä-
der extra kennzeichnen.
Bei Nachtfahrten die Rückstrahler bzw. Reflektoren der Räder
abdecken, damit ein Zerrbild der rückwärtigen Fahrzeugbe-
leuchtung vermieden wird und andere Verkehrsteilnehmer
nicht behindert oder getäuscht werden.
Bei Nichtbeachtung könnte dies einen Unfall verursachen.
Vorsicht
Vor Antritt der Fahrt ist die Funktion der Beleuchtungseinrich-
tung zu kontrollieren. Bei eingeschaltetem Nebelschlusslicht
am Fahrradträger muss das Nebelschlusslicht am Fahrzeug
ausgeschaltet sein, d. h. sie dürfen nicht gleichzeitig leuchten.
Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals
nach dem 01.10.1998 erteilt wurde, darf der angebaute Fahr-
radträger oder die montierten Fahrräder das dritte Bremslicht
des Fahrzeugs nicht verdecken. Das dritte Bremslicht des Fahr-
zeugs muss sichtbar sein: rechts und links bezogen auf die
Fahrzeuglängsachse – in einem Horizontalwinkel von 10°, nach
oben bezogen auf die Leuchtenkante – in einem Vertikalwinkel
von 10° und nach unten – bezogen auf die Leuchtenunterkante
– in einem Vertikalwinkel von 5°.
Wenn diese Werte nicht eingehalten werden, muss ein
„drittes“ Ersatz-Bremslicht angebaut werden.
Bei Nichtbeachtung könnte dies einen Unfall verursachen.
Vorsicht
Die Montage des Fahrradträgers und der Fahrräder führt zur
Veränderung des Fahr- und Bremsverhaltens sowie der Sei-
tenwindempfindlichkeit des Fahrzeugs. Die maximale Ge-
schwindigkeit von 130 km/h darf nicht überschritten werden.
Die Fahrräder nicht durch Planen, Schutzüberzüge o. ä. abde-
cken, da dadurch die Windangriffsfläche und das Fahrverhal-
ten stark beeinflusst werden.
Schweres Ladegut im Kofferraum so weit wie möglich nach
vorn schieben, um einer übermäßigen Hecklastigkeit vorzu-
beugen.
Die Fahrweise stets den Straßen-, Straßenverkehrs- und Wit-
terungsverhältnissen anpassen und besonders vorsichtig
fahren, wenn Sie mit beladenem Fahrradträger fahren.
Bei Nichtbeachtung könnte sich der Fahrradträger zusammen
mit den montierten Fahrrädern vom Fahrzeug lösen und da-
durch Sie und andere Personen verletzen und/oder einen Un-
fall verursachen.
Vorsicht
Falls das Fahrzeug mit einer elektrischen Heckklappe ausge-
rüstet ist, ist bei montiertem Fahrradträger auf den notwendi-
gen Freiraum zu achten. Wenn möglich sollte die elektrische
Heckklappe deaktiviert und manuell bedient werden.
Vor der Benutzung von Autowaschanlagen den Fahrradträger
abbauen. Der Fahrradträger, das Fahrzeug und/oder die Auto-
waschanlage könnten sonst beschädigt werden.