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Austausch des Ausatemventils
•
Ventildeckel ziehen und die Ventilscheibe entfernen.
•
Neue Ventilscheibe einlegen, so daß sie flach auf dem Sitz aufliegt.
•
Ventildeckel in die Positionierschlitzen richten, dann den Deckel in das Ventil einrasten.
Austausch des Hebelarms
•
Den Hebelarm mit der seitliche Klemme lösen, und dieser dann vom Drehzapfen abziehen.
Neuen Hebelarm auf den Drehzapfen führen und mit der Klemme sichern.
Austausch des Helmrahmens
•
Elastische Schlaufen von Kreuzverband lösen. Halteschnur des alter Helmrahmens losbinden
und diesen dann vom Helm abnehmen.
•
Die rechteckigen Schlitze im neuen Helmrahmen so ausrichten, daß diese auf den
Ventilationsöffnungen vorn im Helm sitzen, und so daß die Schwammstücke unter dem Helmrand
eingestopft werden. Die Halteschnur festbinden.
Austausch der Kopfbänderung
•
Sichtscheibe ganz hoch klappen. Weiße Haltezungen mit beiden Daumen von ihren Schlitze
herausdrücken, um die Kopfbänderung von Helm zu lösen.
•
Beim Montieren, weiße Haltezungen in die Schlitze des Helmrands einpassen, und so lange
drücken bis sie in Position einrasten.
•
Sichtscheibe in die gewünschte Stellung bringen.
Austausch des Stirnpolsters
•
Alten Stirnpolster von den Haken des Kreuzverbands abziehen.
•
Neuen Stirnpolster an den vier Haken vorn unten am Kreuzverband befestigen, dann über den
Kreuzverband falten, und dann an die beiden Haken oben am Kreuzverband befestigen.
5. Auswahl von Filtergeräten mit Gebläse
Siehe auch BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten).
Siehe Gebrauchsanleitung für das jeweiligen Gebläsegerät.
Geräteart
Vielfaches des
Grenzwertes (GW)
Bemerkungen, Einschränkungen
Gesichtsschutz mit Gebläse
und Partikelfilter
TH1P
TH2P (Flowhood 5)
TH3P
5
20
100
Die “offenen” Atemanschlüsse (Helm oder Haube)
bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des
Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb
dürfen Geräte der Klasse TH1 nicht gegen
krebserregende, sehr giftige und radioaktive Gase
und Dämpfe eingesetzt werden.
Geräte mit Kombinationsfilter
Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas- oder
Partikelfilterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
Gesichtsschutz mit Gebläse
und Gasfilter *)
TH1 Gasfilterklasse 1 oder 2
TH2 Gasfilterklasse 1 oder 2
TH3 Gasfilterklasse 1 oder 2
5
20
100
Bei Geräten mit Kombinationsfilter gelten die
jeweiligen Einschränkungen für die Gas- und
Partikelfiter.
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen von Gasfiltergeräten mit Gebläse bezogenen
höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,05 Vol.% in Gasfilterklasse 1 und 0,1 Vol.% in Gasfilterklasse 2
und 0,5 Vol.% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.