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DE
6.
Freiraum zur Aufprallfläche
– LSEA: elastisches Gurtband-Verbindungsmittel mit Stoßdämpfer: Max. Länge = 1,80 m, einschließlich Karabiner.
– Andere Verbindungsmittel mit Stoßdämpfer: Max. Länge = 2,00 m, einschließlich Karabiner.
Der Freiraum zur Aufprallfläche
T
ist der Freiraum unter den Füßen des Benutzers. Dieser wird wie folgt
festgelegt:
Freiraum (T) im vertikalen Einsatz (Abbildung 3)
Maximalgewicht
Be Material
„Länge des
Verbindungsmittels L“
„Höhe des
Anschlagpunkts Hp =
2 m (Abbildung a)“
„Höhe des
Anschlagpunktes Hp =
1 m (Abbildung b)“
„Höhe des
Anschlagpunktes Hp =
0 m (Abbildung c)“
≤ 100 kg
1,5 m
T = 3,2 m
T = 4,2 m
T = 5,25 m
1,8 m
T = 3,8 m
T = 4,8 m
T = 6 m
2 m
T = 4,2 m
T = 5,2 m
T = 6,25 m
≤ 150 kg
1,5 m
T = 3,7 m
T = 4,7 m
T = 5,75 m
1,8 m
T = 4,3 m
T = 5,3 m
T = 6,35 m
2 m
T = 4,7 m
T = 5,7 m
T = 6,75 m
Freiraum (T) im horizontalen Einsatz (Abbildung 4)
Maximalgewicht
Be Material
„Länge des
Verbindungsmittels L“
„Entfernung des
Anschlagpunkt/Kante Dp
= 1,2 m (Abbildung a)“
„Entfernung des
Anschlagpunkt/Kante Dp
= 0,7 m (Abbildung b)“
„Entfernung des
Anschlagpunkt/Kante Dp
= 0,2 m (Abbildung c)“
≤ 100 kg
1,5 m
T = 4,2 m
T = 4,7 m
T = 5,2 m
1,8 m
T = 4,8 m
T = 5,3 m
T = 5,8 m
2 m
T = 5,2 m
T = 5,7 m
T = 6,2 m
≤ 150 kg
1,5 m
T = 4,7 m
T = 5,2 m
T = 5,7 m
1,8 m
T = 5,3 m
T = 5,8 m
T = 6,3 m
2 m
T = 5,7 m
T = 6,2 m
T = 6,7 m
Bei der Befestigung eines Verbindungsmittels
mit Falldämpfer auf einer Laufsicherung vom Typ
EN 795, Klasse C ist ein Freiraum (siehe oben)
berücksichtigt werden, der der maximalen Deflexion
des Anschlagpunktes entspricht, so wie dies in der
Gebrauchsanleitung des Anschlagpunktes festgelegt
wurde.
7.
Anwendungsverbote
Folgendes ist streng verboten:
• Installation oder Benutzung eines Verbindungsmittels
mit Falldämpfer ohne die entsprechende Befugnis,
Schulung und anerkannte Sachkenntnis bzw. ohne
unter der Verantwortung einer befugten, geschulten
und als sachkundig anerkannten Person zu stehen.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer,
wenn die Kennzeichnung nicht lesbar ist.
• Installation oder Benutzung eines Verbindungsmittels
mit Falldämpfer, das nicht den vorherigen Prüfungen
unterzogen wurde.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer,
das in den vergangenen 12 Monaten nicht der
regelmäßigen Prüfung durch einen Sachkundigen
unterzogen wurde, der die erneute Benutzung
schriftlich genehmigt hat.
• Befestigung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer
an einem Anschlagpunkt, der in den vergangenen
12 Monaten nicht der regelmäßigen Prüfung durch
einen Sachkundigen unterzogen wurde, der die
erneute Benutzung schriftlich genehmigt hat.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer
zu einem anderen als dem vorgesehenen Zweck, als
Schutzausrüstung gegen Absturz von Personen.
• Befestigung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer
mit anderen Mitteln als seinem Anschlagpunkt.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer
unter Missachtung der Angaben von Abschnitt „15.
Lebensdauer“.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer
als Absturzsicherung für mehr als 1 Person.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer
durch eine Person mit einem Gewicht einschließlich
Ausrüstung von über 150 kg.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer
mit einer Last zwischen 100
kg und 150
kg
(Gesamtgewicht des Benutzers mit Ausrüstung und
Werkzeug), wenn ein Element des Auffangsystems
eine geringere Tragfähigkeit hat.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer,
das den Absturz einer Person aufgefangen hat.
• Benutzung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer als
Aufhängemittel oder zur Arbeitsplatzpositionierung.