DE
3
ALLGEMEINE WARNHINWEISE
1. Vor der Installation und Benutzung dieses Gerätes müssen Sie
zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und einer optimalen
Effizienz der Ausrüstung unbedingt die vorliegende Anleitung
zur Kenntnis nehmen und die darin enthaltenen Vorschriften
einhalten. Ein Exemplar dieser Anleitung muß allen Benutzern
zur Verfügung gestellt werden. Auf Anfrage sind zusätzliche
Exemplare erhältlich.
2. Benutzen Sie das Gerät nicht, wenn eines der am Ende dieser
Anleitung aufgeführten am Gerät befestigen Schilder oder
deren Beschriftung fehlt oder nicht lesbar ist. Bei
Kennzeichnung durch Schilder sind auf Anfrage identische
Schilder erhältlich. Diese müssen vor dem weiteren Betrieb
des Geräts angebracht werden.
3. Stellen Sie sicher, daß alle Personen, die Sie mit der
Benutzung des Gerätes beauftragen, mit dessen Handhabung
vertraut und in der Lage sind, die für den geplanten Einsatz
geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die vorliegende
Anleitung muß ihnen zur Verfügung gestellt werden.
4. Die Handhabung des Gerätes muß in Übereinstimmung mit
den für die Installation, Benutzung, Wartung und Prüfung
von Materialhebezeugen geltenden Vorschriften und
Sicherheitsnormen erfolgen.
5. Bei gewerblicher Nutzung muß das Gerät einer Person
anvertraut werden, die die geltenden Vorschriften kennt und
über die notwendige Autorität verfügt, um deren Einhaltung
sicherzustellen, wenn sie das Gerät nicht selbst benutzt.
6. Jeder, der das Gerät zum ersten Mal benutzt, muß vor dem
Anlegen der Last risikofrei bei einer geringen Hubhöhe
sicherstellen, daß er die sichere und effiziente Handhabung
völlig verstanden hat.
7. Die Anbringung und Inbetriebnahme des Gerätes muß unter
Bedingungen erfolgen, die die Sicherheit des Installateurs
gemäß den für seine Kategorie geltenden Vorschriften
garantieren.
8. Vor jeder Benutzung des Gerätes müssen Sie sicherstellen,
daß das Gerät sowie die damit verwendeten Zubehörteile
sichtbar in einwandfreiem Zustand sind.
9. Vor dem Anschluss des Geräts an die Energiequelle
sicherstellen, dass sie den technischen Daten des Geräts
entspricht und vorschriftsmäßig gesichert ist.
10. Die GREIFZUG GmbH lehnt jede Haftung für die Benutzung
des Gerätes in einer nicht in dieser Anleitung beschriebenen
Montagekonfiguration ab.
11. Jede Änderung des Gerätes außerhalb der Kontrolle von
GREIFZUG und jedes Entfernen eines Bauteils befreien die
GREIFZUG GmbH von ihrer Haftung.
12. Tractel
®
garantiert die Funktionsfähigkeit des Geräts nur, wenn
es mit einem Minifor
™
-Kernmantelseil gemäß den Angaben dieser
Anleitung ausgestattet ist.
13. Jede nicht in dieser Anleitung beschriebene Montage oder
Demontage des Geräts bzw. jede Reparatur außerhalb der
Kontrolle von Tractel
®
befreit die Firma Tractel
®
von ihrer
Haftung, insbesondere beim Ersatz von Originalteilen durch
Teile anderer Herkunft.
14. Jede Änderung oder Reparatur des Minifor
™
-Kernmantelseils
außerhalb der Kontrolle von Tractel
®
befreit die Firma Tractel
®
von ihrer Haftung für die Folgen dieser Maßnahme.
15. Das Gerät darf nie für andere als die in dieser
Anleitung beschriebenen Arbeiten verwendet werden.
Es darf nie für Lasten benutzt werden, die die auf dem Gerät
angegebene Tragfähigkeit übersteigen. Es darf nicht in
explosionsgefährdeter Umgebung eingesetzt werden.
16. Es ist verboten, das Gerät zum Heben oder Transportieren von
Personen zu verwenden.
17. Wenn eine Last von mehreren Geräten gehoben werden
muß, muß die Installation der Geräte nach einer zuvor von einem
Sachkundigen durchgeführten technischen Studie durch-
geführt werden, insbesondere um eine gleichmäßige
Lastverteilung unter optimalen Bedingungen zu gewährleisten.
Die GREIFZUG GmbH lehnt bei Benutzung des GREIFZUG-
Gerätes in Verbindung mit Hebezeugen anderer Herkunft
jede Haftung ab.
18. Während der Hubarbeiten muss der Benutzer beim Heben und
Senken ständig die Last im Auge behalten.
19. Das Gerät muss an einem festen Anschlagpunkt und an einer
Struktur angeschlagen werden, deren Tragfähigkeit unter
Berücksichtigung des geltenden Sicherheitsfaktors den in
dieser Anleitung gemachten Angaben entspricht. Beim Einsatz
mehrerer Geräte hängt die notwendige Tragfähigkeit der
Struktur und des Anschlagpunkts von der Anzahl der Geräte
und deren Tragfähigkeit ab.
20. Das Gerät ist ausschließlich für das senkrechte Heben von
Materiallasten ausgelegt. Jede Benutzung des Geräts für
andere Zwecke, insbesondere das Ziehen und das Heben in
Schrägrichtung, sind untersagt.
21. Die ständige Prüfung des einwandfreien Gerätezustands und
die ordnungsgemäße Wartung sind zur Gewährleistung
der Betriebssicherheit unbedingt erforderlich. Je nach
Witterungsverhältnissen auf Korrosion prüfen.
22. Der einwandfreie Zustand des Minifor
™
-Kernmantelseils ist eine
Grundvoraussetzung für die Arbeits- und Funktionssicherheit
des Geräts. Die Prüfung des einwandfreien Seilzustands
muss bei jeder Inbetriebnahme gemäß dem Kapitel “Hubseil”
erfolgen. Jedes Minifor
™
-Kernmantelseil, das Anzeichen von
Beschädigung aufweist, muss sofort ausgemustert werden.
23. Der Aufenthalt bzw. die Bewegung unter der Last sind verboten.
Der Bereich unter der Last muß gekennzeichnet und
abgesperrt werden.
24. Wenn das Gerät nicht benutzt wird, muß es von unbefugten
Personen ferngehalten werden.
25. Beim Betrieb sicherstellen, dass das Minifor
™
-Kernmantelseil
ständig von der Last gespannt wird und dass die Last beim
Senken nicht von einem Hindernis blockiert wird. Wird beim
Senken die Last von einem Hindernis blockiert, besteht die
Gefahr, dass das Seil, wenn sich die Last vom plötzlich vom
Hindernis löst und fällt, reißt.
26. Das Gerät muss regelmäßig, mindestens jährlich, von einer
befähigten Person* gemäß dieser Anleitung geprüft werden.
27. Bei einer endgültigen Außerbetriebnahme muß das Gerät so
ausgemustert werden, daß seine Benutzung unmöglich ist.
Die Umweltschutzvorschriften beachten.
WICHTIG: Bei gewerblicher Nutzung, insbesondere wenn
Sie das Gerät einer angestellten oder gleichgestellten
Person anvertrauen müssen, müssen Sie die geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen hinsichtlich Montage,Wartung
und Benutzung der Ausrüstung einhalten. Dies gilt vor allem
in Bezug auf die vorgeschriebenen Prüfungen: Prüfung bei
der ersten Inbetriebnahme durch den Benutzer, regelmäßige
Prüfungen und Prüfungen nach Demontage oder Reparatur.