Betriebsanleitung
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1.4. BESTIMMUNGSZWECK DER MASCHINE
Diese Maschine darf ausschließlich nur zum Entfernen und Montieren von Fahrzeugreifen
von/auf Felgen für Fahrzeuge und Motorräder unter Anwendung der mitgelieferten Werk
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zeuge verwendet werden. Jeder andere Einsatz ist als unsachgemäß zu betrachten und
kann Unfälle verursachen.
1.5. SCHULUNG DES PERSONALS
1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Beschäftigten, die an Rädern arbeiten, ein Schu
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lungsprogramm zu gewährleisten, das sich auf die mit der Wartung dieser Räder
verbundenen Gefahren sowie auf die einzuhaltenden Sicherheitsverfahren bezieht.
Unter Service oder Wartung verstehen sich die Montage und Demontage von Rädern
und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie Aufblasen, Ablassen,
Montage, Entfernung und Handhabung.
• Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Bediener nicht an den Rädern ein
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greifen, es sei denn, sie wurden auf angemessene Art und Weise zur Ausführung
der korrekten Verfahren zur Wartung des Rades, an dem sie arbeiten werden, und
der sicheren Betriebsverfahren geschult.
• Die im Ausbildungsprogramm zu verwendenden Informationen müssen mindestens die im
vorliegenden Handbuch enthaltenen Anweisungen umfassen.
2. Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass jeder Beschäftigte die Befähigung
aufweist und aufrecht erhält, sicher an Rädern zu arbeiten, einschließlich folgender
Tätigkeiten:
• Demontage der Reifen (einschließlich Luft ablassen).
• Inspektion und Identifikation der Komponenten des Rads mit Felge.
• Reifenmontage.
• Einsatz der Haltevorrichtungen, Käfige, Schranken oder anderen Anlagen.
• Handhabung der Räder mit Felgen.
• Aufblasen des Reifens.
• Sich beim Aufblasen des Reifens von der Reifenmontiermaschine entfernen und sich
bei der Radinspektion während dem Aufpumpen nicht nach vorne beugen.
• Montage und Entfernung der Räder.
3. Der Arbeitgeber muss bewerten, ob seine Beschäftigten imstande sind, diese Aufga
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ben auszuführen und unter absoluter Sicherheit am Rad zu arbeiten und der muss,
nach Erfordernis, eine weitere Fortbildung bieten, um sicherzugehen, dass jeder
Beschäftigte seine Fachkenntnisse beibehält.
1.6. VORKONTROLLEN
Vor Beginn der Arbeit sorgfältig überprüfen, dass sich alle Maschinenbauteile und insbe
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sondere die Teile aus Gummi oder Kunststoff an der richtigen Stelle befinden, in einwand
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freiem Zustand sind und korrekt funktionieren. Werden bei der Inspektion Schäden oder
ein übermäßiger Verschleiß festgestellt, unabhängig von deren Ausmaß, das Bauteil sofort
ersetzen oder reparieren.
Um sich zu vergewissern, dass sich alle Bauteile im einwandfreien Zustand befinden und
funktionstüchtig sind, und dass sich im Inneren der Maschine oder in deren Nähe keine
Fremdkörper (Lappen, Gerätschaften usw.) oder Teilchen befinden, einen Inspektionsgang
um die Maschine herum machen.
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