Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
DBW 160/230/300/350
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nungsanleitung des Herstellers enthalten sein.
5.3.4 Abgassystem
5.3.4.1
Der Abgasauslass muss so angeordnet sein, dass keine Abga-
se über Belüftungseinrichtungen, Warmlufteinlässe oder Fensteröff-
nungen in das Fahrzeuginnere gelangen können.
5.3.5 Verbrennungslufteinlass
5.3.5.1
Die Luft für den Brennraum des Heizgeräts darf nicht aus dem
Fahrgastraum des Fahrzeugs angesaugt werden.
5.3.5.2
Der Lufteinlass muss so angeordnet oder geschützt sein, dass
er nicht durch Müll oder Gepäckstücke blockiert werden kann.
5.3.6 Heizlufteinlass
5.3.6.1
Die Heizluftversorgung kann aus Frischluft oder Umluft be-
stehen und muss aus einem sauberen Bereich angesaugt werden, der
voraussichtlich nicht durch Abgase des Antriebsmotors, des Verbren-
nungsheizgeräts oder einer anderen Quelle im Fahrzeug verunreinigt
werden kann.
5.3.6.2
Die Einlassöffnung muss durch Gitter oder andere geeignete
Mittel geschützt sein.
5.3.7 Heizluftauslass
5.3.7.1
Warmluftleitungen innerhalb des Fahrzeugs müssen so ange-
ordnet oder geschützt sein, dass bei Berührung keine Verletzungs- oder
Beschädigungsgefahr besteht.
5.3.7.2
Der Luftauslass muss so angeordnet oder geschützt sein, dass
er nicht durch Müll oder Gepäckstücke blockiert werden kann.
5.3.8 Automatische Steuerung der Heizanlage
5.3.8.1
Beim Absterben des Motors des Fahrzeugs muss das Hei-
zungssystem automatisch abgeschaltet und die Brennstoffzufuhr inner-
halb von fünf Sekunden unterbrochen werden. Wenn eine handbetätigte
Steuerungseinrichtung bereits aktiviert ist, kann das Heizungssystem in
Betrieb bleiben.
ACHTUNG:
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung und der darin enthaltenen
Hinweise führt zum Haftungsausschluss seitens Spheros. Gleiches gilt
auch für nicht fachmännisch oder nicht unter Verwendung von Ori-
ginalersatzteilen durchgeführte Reparaturen. Diese hat das Erlöschen
der Typgenehmigung des Heizgerätes und damit der
ECE-Ty-
pgenehmigung
zur Folge.