DBW 160/230/300/350
Abgasleitung
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Abgasleitung
Die Mündung des Abgasrohres darf nicht in Fahrtrichtung zeigen.
Die Abgasrohrmündung ist so anzuordnen, dass ein Zusetzen durch
Schnee und Schlamm nicht zu erwarten ist.
Als Abgasleitung sind starre Rohre aus unlegiertem oder legiertem Stahl
mit einer Mindestwandstärke von 1,0 mm oder flexible Rohre nur aus
legiertem Stahl zu verwenden. Das Abgasrohr wird am Heizgerät z.B.
mit Spannschelle gesichert. Weitere Bestimmungen siehe gesetzliche
Bestimmungen.
Zulässige Abmessungen der Abgasleitung:
– Innendurchmesser:
DBW 160:
38 mm
DBW 230 bis .32 / DBW 300 bis .15:
80 mm
DBW 230 ab .33 / DBW 300 ab .16:
70 mm
DBW 350
70 mm
– Max. zulässige Leitungslänge:
5 m ohne Brennluftansaugverlängerung
– Gesamtlänge von Brennluftansaug- und Abgasleitung max. 5 m
– Max. zulässige Biegung: 270°
HINWEIS:
Wird die Abgasleitung in der Nähe von temperaturempfindlichen Teilen
verlegt, ist diese zu isolieren!