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Gewährleistung
Schlussbestimmung
Mit Ihrer Entscheidung zum Kauf eines Fahrrades aus dem Hause Schin-
delhauer können Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt Ihr Eigen nennen.
Gemäß des Gewährleistungsrechts steht Ihnen eine gesetzliche Gewähr-
leistungsfrist von 2 Jahren zu. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe des Fahrrades an den Kunden. Zum Nachweis des Kauf- bzw.
Übergabedatums heben Sie bitte die Kaufbelege wie Rechnung und Kas-
senzettel für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf. Neben der grund-
sätzlichen 2-jährigen Gewährleistungsfrist besteht eine gesetzliche soge-
nannte Umkehr der Beweislast für einen Zeitraum von 6 Monaten nach
Übergabe des Produktes. Das bedeutet, dem Käufer obliegt es, nach
Ablauf der 6-Monatsfrist, bei Auftreten eines Fehlers zu beweisen, dass
der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war und nicht durch
unsachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingten Verschleiß oder Miss-
brauch entstanden ist.
Auf alle Schindelhauer Rahmen gewähren wir 5 Jahre Garantie ab
Kaufdatum hinsichtlich Verarbeitungs- und Materialfehler. Diese Garantie
gilt lediglich zugunsten des Erstkäufers. Sollte das Produkt vom Erstkäufer
an eine andere Person übereignet werden, wird die erwähnte Garantie
obsolet.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht:
1. Auf Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt
entstehen (Informationen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch finden
Sie in diesem Handbuch).
2. Auf alle Teile des Fahrrades, die einem funktionsbedingten Verschleiß
unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler
handelt (Seite 22).
3. Auf Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege
und unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Umbauten oder den
Austausch von Teilen am Fahrrad entstehen. Ausführliche Pflegehin-
weise finden Sie in dieser Bedienungsanleitung.
Alle Angaben in dieser Gebrauchsanweisung sind universell für verschie-
dene Fahrradtypen abgefasst und können daher nicht immer bis ins Detail
auf jedes individuelle Fahrrad abgehandelt werden. Bitte beachten Sie
deshalb auch die Gebrauchsanweisungen der einzelnen Komponenten-
hersteller, die Ihrem Fahrrad beigelegt sind. Sollten Sie nach dem Lesen
aller Begleitpapiere noch offene Fragen haben, steht Ihnen Ihr Fachhändler
gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen immer eine gute Fahrt! Ihr Schindelhauer Team.
Alle Angaben ohne Gewähr.
4. Auf Unfallschäden oder sonstige ungewöhnliche Einwirkungen von
außen, soweit diese nicht auf Informations- oder Produktfehler zurück-
zuführen sind.
5. Auf Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen erfolgen oder
Schäden, die daraus entstehen.
6. Auf Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz des Produktes
entstehen.
7. Auf nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zum
Lieferumfang des Produktes gehören oder Schäden, die durch nicht
fachmännische Montage dieser Anbauten entstehen.
Kontakt
Schindelhauer Bikes / c2g-engineering GmbH
Schlesische Str. 27
10997 Berlin
Tel. +49 30 695 351 900
[email protected] / www.schindelhauerbikes.de
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