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Beachten Sie die Bremshebelzuordnung. Bei allen Schin-
delhauer-E-Bikes ist die Vorderradbremse werksmäßig an
den linken Bremshebel angeschlossen.
!
E-Bikes beschleunigen schneller als normale Fahrräder.
Hydraulische Scheibenbremsen haben ein deutlich höheres
Bremsvermögen als herkömmliche Felgenbremsen.
Üben Sie den Umgang mit Ihrem neuen Schindelhau-
er-E-Bike abseits des Straßenverkehrs, um sich mit diesen
Besonderheiten vertraut zu machen.
!
Beachten Sie unbedingt folgende Anweisungen, um
Schäden an Ihrem E-Bike und daraus resultierende
Unfälle zu vermeiden:
• Lassen Sie alle Wartungsarbeiten am MAHLE ebi-
kemotion-System von Ihrem MAHLE-Fachhändler
durchführen!
• Überlassen Sie alle Arbeiten an der internen Kabel-
verlegung Ihrem Fachhändler!
• Transportieren Sie keine Lasten am Lenker.
• Bremshebel oder Glocke niemals gewaltsam verstel-
len, sondern vorher immer lösen.
• Verbogene Lenker (z. B. nach Sturz) unbedingt aus-
tauschen.
• Wir empfehlen, den Lenker nach ca. 3 Jahren Benut-
zungszeit bzw. bei Vielfahrern nach 10.000 km Fahr-
strecke vom Fachhändler austauschen zu lassen.
Es dürfen keine technischen Modifikationen am E-Bike
vorgenommen werden, es sei denn, die Austauschkom-
ponenten oder das Zubehör sind von Schindelhauer Bikes
freigegeben. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Schindel-
hauer-Fachhändler beraten.
Achtung! Bei Änderungen an Ihrem E-Bike, welche eine
Steigerung der Motorleistung oder der maximalen Unter-
stützungsgeschwindigkeit bewirken, erlöschen Rück-
gaberecht, Garantie und Gewährleistung. Das E-Bike
verliert durch Tuning den Pedelec-Status und gilt dann
als nicht zugelassenes Fahrzeug. Es drohen strafrechtli-
che Konsequenzen!
Der bestimmungsmäße Gebrauch ist weiterhin eingeschränkt durch:
• die Sicherheitshinweise in diesem Benutzerhandbuch und in den
Benutzerhandbüchern der Komponentenhersteller
• die Kapitel „11. Ausstattungstabelle“ auf Seite 42 und „10. Anzugs-
drehmomente“ auf Seite 41 in diesem Benutzerhandbuch
• die landesspezifischen Vorschriften zum Straßenverkehr (StVO)
• die landesspezifischen Vorschriften zur Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung (StVZO)
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