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Produkte ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
7. GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Garantie des Warmwasserbereiters ROINTE ist eine kommerzielle Garantie, die wir Ihnen
als Hersteller anbieten in einer unabhängigen und zusätzlich Form zu den Rechten, die Sie
gegenüber dem Verkäufer, aus dem Vertrag über den Verkauf seines Warmwasserbereiters
haben. Rechte, die nach Titel V des Königlichen Erlasses 1/2007 vom 16. November geregelt
werden, die unabhängig und mit dem in dieser kommerziellen Garantie kompatibel ist.
7.1. Was deckt die Garantie für die Warmwasserbereiter von Rointe ab?
Die Garantie für die Warmwasserbereiter ROINTE, welche wir Ihnen als Hersteller
anbieten, deckt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung des Gerätes, Reparaturen
welche durch den Offiziellen Technischen Service von ROINTE durchgeführt werden ab, auf
Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Warmwasserbereiter bestanden
haben.
Es versteht sich, dass das Gerät immer unter den folgenden Bedingungen bereitgestellt
wird:
Das versicherte Gerät soll den geltenden Normen und Vorschriften für den Verkauf und die
Installation entsprechen.
Die Mängel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf, die
Bewohnbarkeitsbescheinigung oder die ausgefüllte Garantiekarte, man nimmt an dass es
deutlich wird, wenn nicht das Gegenteil bewiesen ist, dass zum Zeitpunkt der Lieferung dabei
waren. Danach und bis zu einer Dauer von zwei Jahren, muss der Benutzer nachweisen,
dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung des Geräts bestand.
Darüber hinaus deckt die Garantie die Kosten für die von dem Technischen Kundendienst
von ROINTE ausgetauschten Komponenten während der zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des
Verkaufs ab.
Die 7-jährige Garantie erstreckt sich auch auf den Elektroboiler, sofern der Offizielle
Technische Service von ROINTE jährlich den Zustand der Magnesium-Anode überprüft und
ihn bei übermäßigem Verschleiß ersetzt. Denken Sie daran, dass während der Zeit in der
der Boiler repariert oder ersetzt wird, Ihre Rechte welche Sie mit der Garantie gegenüber
dem Verkäufer zu haben, vorübergehend ausgesetzt werden, bis der Warmwasserbereiter
reparierten oder ersetzt worden ist, die Zeit nicht in jedem Fall nicht mehr als 6 Monate.
AUSNAHMEN:
Folgende Fälle sind von der Garantie ausgeschlossen und damit sollten die
Gesamtkosten für die Reparatur vom Benutzer getragen werden:
Schäden durch böswillige Handlungen, Vernachlässigung oder Missbrauch des Boilers,
durch Kunden verursacht.
Schäden, verursacht durch zufällige Ursachen oder höhere Gewalt (Wetter oder geologische
Phänomene) und jegliche Schäden, welche durch externe Faktoren, die außerhalb des
Wirkungsbereichs des Warmwasserbereiters liegen, verursacht werden.