Ottobock | 19
4.8 Wartungshinweise
• Der komplette Fuß mit Fußkosmetik sollte nach den ersten 30 Tagen (4 Wochen) Gebrauch
einer Inspektion unterzogen werden.
• Überprüfung der kompletten Prothese auf Abnutzung während der normalen Konsultationen.
• Bei starker Abnutzung kann ein Austausch der Fußhülle erforderlich sein.
Ottobock empfiehlt, dass der 4X147 Funktionsring etwa nach 1 Jahr Gebrauch ausgewechselt
wird, da seine Steifigkeit und die Rückstellkraft im Laufe der Zeit abnehmen können. Dieser Zeit-
punkt kann sich in Abhängigkeit von Aktivität und Umweltbedingungen nach vorne oder nach
hinten verschieben. Typische Indikatoren, die dem Patienten auffallen können, sind reduzierte
Stoßdämpfung und langsamerer Unterdruck-Aufbau.
Hinweis:
Neue Funktionsringe können sich während der ersten Anwendungstage für den Pati-
enten steifer anfühlen.
Nimmt die Unterdruckleistung ab ohne dass dabei die Stoßdämpfungsleistung abnimmt, kann es
sein, dass eine oder beide Ventile mit Schmutz verstopft sind. Die beste Abhilfe ist ein Auswech-
seln der Ventile. Beim Herausnehmen der Ventile, eventuell angesammelten Schmutz mit Druckluft
aus dem Funktionsring herausblasen.
Beim Service-Intervallmäßigem Auswechseln des Funktionsringes alle alten Schmierfettreste vom
Schaft und den Lagern entfernen; danach neues Schmierfett auftragen und die beiden O-Ringe
am Schaft ersetzen. Diese O-Ringe haben keinen Einfluss auf die Unterdruck-Leistung. Sie dienen
dazu, die unerwünschte aber notwendige Bewegung im Lagersystem zu dämpfen.
5 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und
können dementsprechend variieren.
5.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem
Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbeson-
dere durch unsachgemäße Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht
werden, haftet der Hersteller nicht.
5.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinpro-
dukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt
in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
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