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Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Betriebsanleitung ist vor Inbetriebnahme vom
Bediener der Exzenterschneckenpumpe zu lesen und
die Hinweise sind während des Betriebs einzuhalten.
1. Die bestimmungsgerechte Gebrauchslage der Pumpe ist
senkrecht.
2. Prüfen Sie die Beständigkeit der Pumpe gegen das För-
dermedium.
3. Beachten Sie die Grenzwerte für Temperatur, Viskosität und
Dichte der Förderflüssigkeit.
4. Drehrichtung muss mit Pfeilrichtung übereinstimmen
(B70V).
5. Beachten Sie, dass alle Anschlüsse und Verbindungen
richtig befestigt sind.
6. Prüfen Sie ob der Motor ausgeschaltet ist, bevor Sie die
elektrische Verbindung herstellen.
7. Der Antriebsmotor muss sich außerhalb des ortsbeweg-
lichen Gefäßes bzw. Behälters befinden.
8. Maximale Eintauchtiefe beachten.
9. Die Pumpe darf nicht bei geschlossenem Auslass ohne
Bypassventil mit Rückströmleitung betrieben werden.
10. Die Pumpe darf nicht trockenlaufen. Bei leerem Behälter
abschalten.
11. Beim Fördern gefährlicher Flüssigkeiten hat der Bediener
der Pumpe passende Schutzkleidung zu tragen, Gesichts-
maske oder Schutzbrille, Schürze und Handschuhe.
12. Nicht in die Ansaugöffnung der Pumpe fassen.
13. Leckageöffnung auf auslaufende Flüssigkeit kontrollieren.
14. Instandsetzung nur durch den Hersteller oder autorisierte
Vertragswerkstätten.
Die Einstufung entzündbarer Flüssigkeiten erfolgt nach
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP). Beim Fördern entzündbarer
Flüssigkeiten sind die Betriebssicherheitsverordnung und die
nachfolgenden Punkte zu beachten:
1. Nur Pumpwerke mit PTB-Nummer und Aufschrift Zone 0
IIA T4 verwenden.
2. Für entzündbare Flüssigkeiten nur mit PTB-Nr. gekenn-
zeichnete PTFE-Statoren und Statorhülsen verwenden.
3. Nur explosionsgeschützte Antriebsmotoren verwenden.
4. Elektrischer Anschluss im explosionsgefährdeten Bereich
nur mit explosionsgeschütztem Stecker oder explosions-
geschütztem Klemmenkasten.
5. Vor Pumpbeginn Potentialausgleich zwischen Pumpwerk
und Behältnis herstellen.
6. Leitfähige Druckschläuche und leitfähige Schlaucheinbin-
dungen verwenden.
7. Die Fasspumpe darf nicht ortsfest eingesetzt werden.
8. Der Betrieb der Pumpe ist während des Pumpvorganges
zu überwachen.
9. Instandsetzung nur durch den Hersteller oder autorisierte
Vertragswerkstätten und nur mit Originalersatzteilen.
Die Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Landes sind
unbedingt einzuhalten.
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