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8. Explosionsgeschützte Pumpwerke
8.1 Allgemeines
Die Exzenterschnecken-Fasspumpen Typ B 70V dienen der
Förderung entzündbarer Flüssigkeiten aus ortsbeweglichen
Gefäßen, die zu den Explosionsgruppen IIA und den Tempera-
turklassen T1 bis T4 gehören.
Der außenliegende Teil des Pumpwerks zwischen Saugöffnung
und Druckstutzen entspricht Kategorie 1.
Der außenliegende Teil des Pumpwerks zwischen Druckstutzen
und Verbindungsteil für einen Antriebsmotor und der innenlie-
gende Teil des Pumpwerks bei GLRD-Ausführungen (bei be-
stimmungsgemäßer Förderung durch die geförderte Flüssigkeit
bedeckt) entspricht Kategorie 2.
8.2 Besondere Bedingungen
Beim Einsatz der Fasspumpe müssen sich alle am Verbin-
dungsteil zusätzlich angebrachten Bauteile (Kupplung, Getriebe,
Antriebsmotor usw.) außerhalb des ortsbeweglichen Behälters
befinden. Dabei müssen die Anforderungen gemäß Geräte-
gruppe II (Unterteilung II A), Kategorie 2, Temperaturklasse
T4 erfüllt werden.
Es ist sicherzustellen, dass nur ein Stator aus dem Werkstoff
PTFE eingebaut wird.
Hinweis:
Die Baugröße 75.1 darf nicht zum Fördern entzünd-
barer Flüssigkeiten eingesetzt werden.
Der Antriebsmotor (elektrisch oder mit Druckluft angetrieben)
darf eine Leistung von 1,0 kW und eine Drehzahl von 900 1/
min nicht überschreiten.
Die Fasspumpe darf nicht ortsfest eingesetzt werden. Der
Betrieb der Pumpe ist während des Pumpvorgangs so zu über-
wachen, dass Trocken- und Leerlaufphasen auf das betrieblich
unbedingt notwendige Minimum beschränkt bleiben.
8.3 Potentialausgleich und Erdung
Vor Inbetriebnahme der Pumpe ist unbedingt der Potential-
ausgleich im System Pumpe - zu entleerendes Behältnis - zu
befüllendes Behältnis - herzustellen.
Gleiches Potential zwischen Pumpe und zu entleerendem Be-
hältnis erreicht man durch Anklemmen des Potentialausgleichs-
kabels (Bestell-Nr. 0204-994). Zur besseren Leitfähigkeit sind
Farbe und Schmutz an den Klemmstellen zu entfernen.
Eine leitfähige Verbindung zwischen zu entleerendem und zu
füllendem Behältnis wird durch einen leitfähigen Untergrund
(z.B. leitfähige Roste) sichergestellt.
Ein gut leitfähiger Übergang zwischen Behältnis und Erdpoten-
tial muss ebenfalls vorhanden sein.
Erklärung:
(1) Potentialausgleichskabel, (2a) leitfähiger Untergrund oder
Anschluss eines Potentialausgleichskabels an beiden Fässern,
(2b) galvanische Verbindung (geringer Übergangswiderstand
zur Erde), (3) leitfähiger Schlauch, (4) leitfähige Verbindung von
Schlauch und Schlauchstecker, (5) Pumpwerk Kategorie 1/2,
(6) explosionsgeschützter Motor
8.4 Leitfähige Schläuche/Schlaucheinbindungen
In jedem Fall muss der an dem Druckstutzen der Fasspumpe
angeschlossene Schlauch - hinsichtlich elektrostatischer
Aufladungen - ausreichend elektrisch leitfähig sein.
Der ohmsche Widerstand zwischen den Armaturen - in diesem
Fall zwischen Pumpwerk und Zapfpistole - darf je nach
Schlauchtype einen Grenzwert nicht überschreiten.
1. Kennzeichnung des Schlauches mit dem Symbol "M"
Grenzwert
≤
10
2
Ω
(siehe Bild 9 -
)
2. Kennzeichnung des Schlauches mit dem Symbol "
Ω
"
Grenzwert
≤
10
6
Ω
(siehe Bild 9 -
)
Die Schlaucheinbindung muss einen gut leitfähigen Übergang
zwischen Schlauch und Pumpwerk sowie Schlauch und
Zapfpistole sicherstellen.
Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, so ist die separate
Erdung aller leitfähigen Teile (z.B. metallenes Mundstück am
Schlauchende) unbedingt erforderlich.
Das Einbinden von leitfähigen Schläuchen mit Armaturen
zu Schlauchleitungen verlangt die Kennzeichnung und
Prüfung nach DIN EN 12 115.
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