FRANKREICH
Haftungsbeschränkung:
Der
folgende
Satz
ersetzt
den
zweiten
Satz
im
ersten
Absatz
dieses
Abschnitts:
Soweit
Sie
aus
Verschulden
der
IBM
oder
aus
sonstigen
Gründen
von
der
IBM
Schadensersatz
verlangen
können,
ist
die
IBM
unabhängig
von
der
Rechts-
grundlage,
auf
der
Ihr
Schadensersatzanspruch
beruht,
höchstens
für
folgenden
Schadensersatz
haftbar:
(Ziffer
1
und
2
unverändert).
DEUTSCHLAND
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Der
folgende
Satz
ersetzt
den
ersten
Satz
im
ers-
ten
Absatz
dieses
Abschnitts:
Die
Gewährleistung
für
eine
IBM
Maschine
umfasst
die
Funktionalität
der
Maschine
bei
normalem
Gebrauch
und
die
Übereinstimmung
der
Maschine
mit
ihren
Spezifikationen.
Folgende
Absätze
werden
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Der
Gewährleistungszeitraum
für
Maschinen
beträgt
mindestens
zwölf
Monate.
Sind
IBM
oder
der
Reseller
nicht
in
der
Lage,
die
IBM
Maschine
zu
reparieren,
können
Sie
nach
Ihrer
Wahl
die
Herabsetzung
des
Preises
entsprechend
der
Gebrauchsminderung
der
nicht
reparierten
Maschine
oder
die
Rückgängigma-
chung
des
Vertrages
hinsichtlich
der
betroffenen
Maschine
verlangen
und
sich
den
bezahlten
Kaufpreis
zurückerstatten
lassen.
Der
zweite
Absatz
entfällt.
Fehlerbehebung
durch
IBM:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Während
des
Gewährleistungszeitraums
übernimmt
IBM
die
Kosten
für
den
Hin-
und
Rücktransport
der
Maschine,
wenn
sie
bei
der
IBM
repariert
wird.
Haftungsbeschränkung:
Der
folgende
Absatz
wird
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Die
in
diesem
Abschnitt
genannten
Haftungsbeschränkungen
und
-ausschlüsse
entfallen
bei
Vorsatz
und
grober
Fahrlässigkeit
sowie
bei
zugesicherten
Eigen-
schaften.
Das
Ende
des
folgenden
Absatzes
wird
wie
folgt
ergänzt:
Die
IBM
haftet
nur
bei
leicht
fahrlässiger
Verletzung
wesentlicher
Vertrags-
pflichten.
UNGARN
Haftungsbeschränkung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Die
hier
genannten
Einschränkungen
und
Ausschlüsse
gelten
nicht
bei
Ver-
tragsbruch,
der
zum
Tode
oder
zu
physischen
und
gesundheitlichen
Beein-
trächtigungen
führt,
die
vorsätzlich,
durch
Fahrlässigkeit
oder
durch
kriminelle
Handlungen
verursacht
wurden.
Die
Parteien
akzeptieren
die
Verbindlichkeit
der
Haftungsbeschränkungen
und
erkennen
an,
dass
Abschnitt
314.(2)
des
ungarischen
Zivilrechts
zur
Anwen-
dung
kommt,
da
der
Kaufpreis
als
auch
andere
Vorteile
aus
der
vorliegenden
Gewährleistung
diese
Haftungsbeschränkung
ausgleichen.
218
Kurzübersicht
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