IRLAND
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Mit
Ausnahme
der
in
diesen
Gewährleistungsbedingungen
ausdrücklich
genannten
Ansprüche
sind
sämtliche
gesetzlichen
Ansprüche
ausgeschlossen.
Ausgeschlossen
sind
auch
stillschweigende
Ansprüche,
jedoch
ohne
ihre
Präjudizwirkung
auf
die
Allgemeingültigkeit
des
oben
Gesagten.
Ausgeschlos-
sen
sind
weiterhin
alle
Ansprüche
aus
dem
″
Sale
of
Goods
Act
1893
″
und
dem
″
Sale
of
Goods
and
Supply
of
Services
Act
1980
″
.
Haftungsbeschränkung:
Die
Bedingungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Im
Sinne
dieses
Abschnitts
bedeutet
″
Verschulden
″
jede
Handlung,
Erklärung,
Unterlassung
oder
jedes
Versäumnis
vonseiten
der
IBM
im
Zusammenhang
mit
oder
in
Bezug
auf
den
Inhalt
dieser
Gewährleistung,
für
die
IBM
Ihnen
gegen-
über
rechtlich
haftbar
ist,
entweder
durch
Ansprüche
aus
dem
Vertrag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen.
Mehrfaches
Verschulden,
das
im
Wesentlichen
die
gleichen
Verluste
oder
Schäden
verursacht,
wird
als
einmaliges
Verschulden
betrachtet,
wobei
als
Datum
für
das
Verschulden
das
letzte
Verschulden
gilt.
Soweit
Sie
aus
Verschulden
der
IBM
zu
Schaden
gekommen
sind,
haben
Sie
Anspruch
auf
Entschädigung
vonseiten
der
IBM.
Dieser
Abschnitt
regelt
insgesamt
den
Haftungsumfang
der
IBM
Ihnen
gegenü-
ber.
1.
IBM
haftet
unbegrenzt
für
Tod
oder
Personenschäden,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
der
IBM
verursacht
wurden.
2.
Unter
Ausschluss
der
folgenden
Fälle,
in
denen
IBM
nicht
haftbar
ist
,
haf-
tet
die
IBM
für
materielle
Schäden
an
beweglichen
Sachen
nur,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
der
IBM
verursacht
wurden.
3.
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
und
2
haftet
die
IBM
insgesamt
für
tatsächliche
Schäden
pro
Verschulden
höchstens
bis
zu
einem
Betrag
von
1)
125.000
Euro
oder
2)
125
%
des
Betrags,
den
Sie
für
die
betreffende
Maschine
bezahlt
haben.
Fälle,
in
denen
IBM
nicht
haftbar
ist
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
sind
die
IBM,
ihre
Unter-
lieferanten
oder
Reseller
in
keinem
Fall
haftbar
für
folgende
Verluste,
selbst
wenn
die
IBM,
ihre
Unterlieferanten
oder
Reseller
auf
die
Möglichkeit
solcher
Verluste
hingewiesen
wurden:
1.
Verlust
oder
Beschädigung
von
Daten;
2.
spezielle,
mittelbare
oder
Folgeschäden;
oder
3.
entgangene
Gewinne,
entgangene
Geschäftsabschlüsse,
Umsätze,
Schädi-
gung
des
guten
Namens
oder
Verlust
erwarteter
Einsparungen.
Anhang
B.
IBM
Erklärung
über
begrenzte
Gewährleistung
Z125-4753-07
11/2002
219
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