FRANKREICH
UND
BELGIEN
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Vorausgesetzt,
dass
keine
anderweitigen
verbindlichen
Rechtsbestimmungen
gelten:
1.
Die
Haftung
von
Lenovo
für
Schäden
und
Verluste,
die
als
Folge
der
Erfül-
lung
der
Bestimmungen
dieser
Vereinbarung
oder
in
Zusammenhang
mit
dieser
Vereinbarung
verursacht
wurden,
ist
begrenzt
auf
die
Kompensation
der
Schäden
und
Verluste,
die
als
unmittelbare
und
direkte
Folge
der
Nichterfüllung
solcher
Verpflichtungen
(bei
Verschulden
von
Lenovo)
ent-
standen
und
belegt
sind.
Der
Höchstbetrag
entspricht
hierbei
den
Gebüh-
ren,
die
der
Kunde
für
die
Maschine
bezahlt
hat,
die
den
Schaden
verur-
sacht
hat.
Die
obige
Einschränkung
gilt
nicht
für
Personenschäden
(einschließlich
Tod)
und
für
direkte
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
für
die
Lenovo
rechtlich
haftbar
ist.
2.
AUF
KEINEN
FALL
SIND
LENOVO,
DIE
LIEFERANTEN,
RESELLER
ODER
SERVICE-PROVIDER
IN
FOLGENDEN
FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
AUF
DIE
MÖGLICHKEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HINGE-
WIESEN
WURDE:
1)
VERLUST
ODER
BESCHÄDIGUNG
VON
DATEN;
2)
BEILÄUFIGE
ODER
MITTELBARE
SCHÄDEN
ODER
ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN;
3)
ENTGANGENE
GEWINNE,
AUCH
WENN
SIE
ALS
DIREKTE
FOLGE
DES
EREIGNISSES
ENT-
STANDEN
SIND,
DAS
ZU
DEN
SCHÄDEN
GEFÜHRT
HAT;
ODER
4)
ENTGANGENE
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDI-
GUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTETER
EIN-
SPARUNGEN.
DIE
FOLGENDEN
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FÜR
DIE
GENANNTEN
LÄNDER:
ÖSTERREICH
Die
Bestimmungen
dieser
Gewährleistung
ersetzen
jegliche
geltenden,
gesetzlich
vorgesehenen
Gewährleistungen.
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Der
folgende
Satz
ersetzt
den
ersten
Satz
im
ers-
ten
Absatz
dieses
Abschnitts:
Die
Gewährleistung
für
eine
Lenovo
Maschine
umfasst
die
Funktionalität
einer
Maschine
bei
normalem
Gebrauch
und
die
Übereinstimmung
der
Maschine
mit
ihren
Spezifikationen.
Folgende
Absätze
werden
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Als
Begrenzungszeitraum
für
Kunden
mit
laufenden
Verfahren
wegen
Verstö-
ßen
gegen
die
Gewährleistungsbestimmungen
gilt
mindestens
die
gesetzlich
vereinbarte
Zeitdauer.
Ist
der
Service-Provider
nicht
in
der
Lage,
die
Lenovo
Maschine
zu
reparieren,
kann
der
Kunde
nach
seiner
Wahl
die
Herabsetzung
des
Preises
entsprechend
der
Gebrauchsminderung
der
nicht
reparierten
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Kurzübersicht
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