Lampert Werktechnik GmbH
BEDIENUNGSANLEITUNG PUK D5
12. Reparatur und Garantie
Sollte das Schweißgerät oder das Schweißmikroskop eine Reparatur, Überholung oder Nachjustierung benöti-
gen, wird zuerst der Kontakt zum Fachhändler bzw. einem autorisierten Kundendienst empfohlen.
Das Gerät darf nur von geschultem Fachpersonal geöffnet werden!
Die Garantiebstimmungen sind in jedem Fall bindend. Ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile wie
Handstück, Düse, Spannmutter, Elektroden und Spannzangen.
13. Entsorgungshinweis
Ausgediente Geräte sind durch Entfernen des Netzkabels unbrauchbar zu machen.
Nur für EU-Länder: Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altge-
räte, müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
14. EG-Konformitätserklärung
Der Hersteller Lampert Werktechnik GmbH, Ettlebener Str. 27, 97440 Werneck, Deutschland erklärt hiermit,
dass das Feinschweißgerät PUK D5 inkl. PUK-Augenschutzsystem den Bestimmungen der unten aufgeführten
Richtlinien - einschließlich der zum Zeitpunkt der Erklärung geltenden Änderungen - entsprechen.
Einschlägige EG-Richtlinien sind:
♦
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
♦
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
♦
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
♦
Verordnung über Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) EU 2016/425
♦
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
Folgende harmonisierte Normen wurden angewendet:
♦
EN 50581:2012
♦
EN 60974-6:2016
♦
EN ISO 12100:2010
♦
EN 61000-6-1:2007, EN 61000-6-3:2007+A1:2011
♦
EN 61000-3-2:2014, EN 61000-3-3:2013
♦
EN 379:2003+A1:2009
Werneck, März 2019
Lampert Werktechnik GmbH
Martin Beckmann (Dipl.-Wirtschafts-Ing.), Geschäftsführer
Text und Abbildungen entsprechen dem technischen Stand bei Drucklegung. Änderungen vorbehalten.
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