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DIE WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE FÜR DIE BENUTZER EINER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN
ABSTURZ
• Die persönliche Schutzausrüstung darf nur von Personen benutzt werden, die für ihren sicheren Gebrauch geschult
und zuständig sind.
• Die persönliche Schutzausrüstung darf nicht von Personen benutzt werden, deren Gesundheitszustand bei normalem
Gebrauch und bei Rettungsaktionen ein zusätzliches Risiko für die eigene Sicherheit darstellen könnte.
• Für jeden Arbeitsbereich ist ein Rettungsplan unter Berücksichtigung der potenziellen Gefahren aufzustellen.
• Während man in einer persönlichen Schutzausrüstung hängt (z. B. nach dem Abfangen eines Absturzes), sollte man
auf Hängetraumasymptome achten.
• Um Hängetraumasymptome zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass ein geeigneter Rettungsplan einsatzbereit ist. Es
wird empfohlen, Fußschlaufen zu verwenden.
• Es ist verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers irgendwelche baulichen Änderungen an der
Ausrüstung vorzunehmen.
• Sämtliche Reparaturen dürfen nur vom Gerätehersteller oder einer vom Hersteller autorisierten Person durchgeführt
werden.
• Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht außerhalb ihres Einsatzbereichs oder für andere Zwecke als die, für die
sie bestimmt ist, verwendet werden.
• Die persönliche Ausrüstung ist von einem einzigen bestimmten Benutzer zu benutzen.
• Vergewissern Sie sich vor der Verwendung, dass die Kompatibilität der an der Verbindungsmittel-Falldämpfereinheit
montierten Komponenten überprüft wurde. Die Verbindungen und Einstellungen der Ausrüstungskomponenten müssen in
regelmäßigen Abständen überprüft werden, damit sie sich nicht ungewollt lösen oder lockern können.
• Es ist verboten, Ausrüstungskomponenten zu verbinden, wenn der sichere Betrieb einer der Komponenten den sicheren
Betrieb einer anderen Komponente beeinflusst oder stört.
• Vor jeder Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung muss die Ausrüstung auf ihre ordnungsgemäße Funktion
geprüft werden, um sicherzustellen, dass ihr Zustand eine sichere Benutzung ermöglicht.
• Bei der Durchführung der Vorprüfung der Ausrüstung müssen alle Einzelteile auf Beschädigungen, übermäßigen
Verschleiß, Korrosion, Abrieb, Schnitte oder Fehlfunktionen untersucht werden, insbesondere muss eine besondere
Aufmerksamkeit zugewandt werden:
1. bei Auffanggurten und Gurten auf die Schnallen, die Einstellvorrichtungen, die Verbindungsösen, die Gurte, die Nähte,
die Schlaufen;
2. bei Falldämpfern auf die Verbindungsschlaufen, die Gurte, die Nähte, das Gehäuse, die Karabinerhaken;
3. bei Stoffseilen, Rettungsleinen oder Führungsseilen auf das Seil, die Schlaufen, die Kauschen, die Karabinerhaken,
die Verbindungselemente, die Spleiße;
4. bei Stahlseilen oder Rettungsleinen oder Führungsseilen auf das Seil, die Drähte, die Klemmen, die Klemmringe, die
Schlaufen, die Kauschen, die Karabinerhaken, die Einstellvorrichtungen;
5. bei Abseilgeräten mit Bremse auf das Seil oder das Gurtband, das ordnungsgemäße Funktionieren der Seilwinde und
des Bremsmechanismus, das Gehäuse, den Falldämpfer, den Karabinerhaken;
6. bei mitlaufenden Auffanggeräten auf das Gehäuse des Auffanggerätes, den Lauf der Führung, das Funktionieren des
Blockademechanismus, die Walzen und Schrauben, den Karabinerhaken, den Falldämpfer;
7. bei Karabinerhaken auf den Haken, die Nieten, die Hauptsicherung, das Funktionieren des Verschlussmechanismus.
• Nach jeweils 12 Monaten der Nutzung muss die persönliche Schutzausrüstung zur Durchführung einer wiederkehrenden
Inspektion außer Betrieb genommen werden. Die wiederkehrende Inspektion ist von einer Person durchzuführen,
die das Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten besitzt, um die wiederkehrenden Inspektionen der persönlichen
Schutzausrüstung durchzuführen. Die wiederkehrende Inspektion kann sowohl vom Hersteller als auch von einem von
ihm autorisierten Unternehmen durchgeführt werden.
• Bei einigen Ausrüstungstypen mit komplizierter Bauweise, z. B. bei einigen Typen von Höhensicherungsgeräten, darf
die jährliche Inspektion nur vom Hersteller oder von einem durch ihn bezeichneten Unternehmen durchgeführt werden.
• Soll die Ausrüstung außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Landes verkauft oder benutzt werden, muss der
Importeur die Anleitungen für die Bedienung, die Wartung, die wiederkehrenden Inspektionen und für die Reparatur in der
Sprache zur Verfügung stellen, die in dem Land gilt, in dem das Produkt benutzt wird.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, wenn irgendwelche Zweifel
an ihrem Zustand für den sicheren Gebrauch bestehen, und sie darf erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch den
Gerätehersteller oder ein von ihm dazu autorisiertes Unternehmen nach Durchführung eingehender Untersuchungen der
Ausrüstung erneut verwendet werden.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss unverzüglich, nachdem sie zum Abfangen eines Absturzes verwendet
worden ist, außer Betrieb genommen und zerstört werden (oder es müssen andere Verfahren gemäß den detaillierten
Anweisungen in der Bedienungsanleitung für die Ausrüstung durchgeführt werden).
• Ein Auffanggurt (gemäß der Norm EN 361) ist die einzige zulässige Körperhaltevorrichtung, die zusammen mit einer
Verbindungsmittel-Falldämpfereinheit verwendet werden darf.
• Verwenden Sie beim Auffanggurt nur die mit dem Großbuchstaben "A" gekennzeichneten Aufhängepunkte, um die
Verbindungsmittel-Falldämpfereinheit anzuschließen.
• Die Anschlageinrichtung oder der feste Anschlagpunkt, der für das Anschließen der Verbindungsmittel-
Falldämpfereinheit verwendet wird, sollte immer so positioniert und die Arbeiten so durchgeführt werden, dass sowohl
das Absturzrisiko als auch die Fallhöhe minimiert werden. Die Anschlageinrichtung/Der Anschlagpunkt ist oberhalb des
Arbeitsbereichs des Benutzers zu platzieren. Die Form und der Bau der Anschlagvorrichtung/des Anschlagpunktes darf
eine selbstständige Trennung der Ausrüstung nicht zulassen. Die minimale statische Festigkeit der Anschlagvorrichtung/