23. GEWÄHRLEISTUNG
1. De Gewährleistung ist nur gültig, wenn das Gerät vom ursprünglichen Besitzer
ordnungsgemäß verwendet wurde und es gemäß den in der Anleitung angegebe-
nen Normen und Anweisungen installiert wurde.
2. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf das Gerät und die Ersatzteile. Jaga
kann die Ausrüstung und Ersatzteile ersetzen oder reparieren. Wenn es ein neues Modell gibt, hat
Jaga das Recht, das Garantiemodell durch gleichwertige Ausrüstung oder gleichwertige Ersatzteile
zu ersetzen. Wenn der Gewährleistungsanspruch innerhalb der ersten 6 Monate akzeptiert wird,
übernimmt Jaga eine zusätzliche Gewährleistung für etwaige Ersatz-oder Transportkosten.
3. Die Gewährleistungszeit ist in diesem Zertifikat angegeben. Eine Reparatur oder Ersatz ändert
nichts an der ursprünglichen Gewährleistungszeit.
4. Für Geräte und Ersatzteile, denen Informationen wie Typ und Serie fehlen, geändert oder ent-
fernt wurden, oder für Geräte, die von nicht autorisierten Personen repariert oder geändert wurden,
wird keine Gewährleistung übernommen.
5. Der Kunde haftet für den Schaden, wenn der Schaden durch fehlerhafte Installation, fehlerhafte
Montage, fehlerhaften elektrischen Anschluss, defekte oder beschädigte elektrische Apparatur,
unsachgemäße Leistung oder Hydraulikdruck und alle anderen Fehler die dem Produkt nicht eigen
sind, verursacht wurde.
6. Die Gewährleistung wird zurückgezogen, wenn ungeeignete Teile verwendet wurden. Die
Gewährleistung wird auch zurückgezogen, wenn sich das Gerät in einer aggressiven Atmosphäre
befinden( Ammoniak, ätzende Substanzen). Lackierte Geräte dürfen nicht in folgenden Räumen
aufgestellt werden: über einem Bad mit Dusche, in einer Duschkabine oder daneben, in einem Sch-
wimmbad (Chlor) oder in einer Sauna.
7. Jaga übernimmt keine Garantie für fehlerhafte Geräte aufgrund von unsachgemäßer Verwen-
dung, Stürzen des Geräts, Transportieren des Geräts ohne die erforderliche Vorsichtsmaßnahmen,
oder für Geräte die auf normale Weise nicht erreichbar sind.
8. In allen Fällen, in denen die Gewährleistung gewährt wird, aber das Einschreiten mehr als 6
Monaten nach dem Beginn der Gewährleistung erfolgt, und in allen anderen Fällen werden die
Arbeits-und Transportkosten nach den von Jaga festgelegten Sätzen berechnet. Informationen zu
diesen Sätzen können Kunden von unseren Verkaufsmitarbeiten anfordern.
9. Alle Eingriffe, die nicht durch die Gewährleistung abgedeckt sind, müssen in bar an den War-
tungsmitarbeiter bezahlt werden.
10. Die Garantie ist auf der Rechnung angegeben. Wenn die Rechnung nicht verfügbar ist, dann
gelten die Seriennummer oder die Herstellungsnummer.
11. Nur die Gerichte des Gerichtbezirks Hasselt (Belgien) sind befugt Streitigkeiten zu bearbeiten.
Das belgische Gesetz gilt sowohl für Staatsangehörige von EU-Mitgliedern als auch für Staatsange-
hörige von Nicht-EU-Mitgliedern.
GU
ARANTEE
D
EC
O RADIAT
OR
2
YEARS
71
DE
Summary of Contents for HEDW.094040
Page 2: ...2 NL PG 3 PG 26 PG 49 PG 72 FR DE EN 2...
Page 95: ...NOTES 95 EN...