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Gebrauchsanleitung Sicherheitsbereich
1. Das IKAR Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung Typ HRA nach EN
360:2002 / EN 1496:2007 B, CSA Z259.2.2-98 Type 3, und Z359.14-2014 ist ein
automatisches Auffanggerät, Teilsystem einer PSA gegen Absturz mit integrierten,
falldämpfenden Funktionen als Auffang- und Rettungshubgerät. Das HRA-Gerät dient
in Verbindung eines Auffanggurtes (EN 361:2002 / EN 1497:2007, CSA Z259.10-06)
der Sicherheit von Personen bei Arbeiten, bei denen die Gefahr eines Absturzes be
steht. (z.B. beim Befahren von Behältern, Schächten, abwassertechnischen Anlagen).
Mit der Rettungshubeinrichtung wird im Notfall die verunfallte Person hoch gekurbelt.
Das Absenken der Person ist auf eine Strecke von 2 m begenzt (Abb.1). Das HRA-
Gerät darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
2. Die Gebrauchsanleitung ist vor der Benutzung vollständig zu lesen und inhaltlich zuver
stehen. Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung besteht Lebensgefahr
(Abb. 2).Im Falle eines Sturzes ist ein längeres Hängen der Person als 15 Minuten
auszuschließen (Schockgefahr).
3. Die Rettungshubeinrichtung ist nur für Rettungszwecke und nicht für das Heben und
Senken von Lasten zugelassen.
4. Zur Benutzung des Höhensicherungsgerätes mit Rettungshubeinrichtung sind nur
Auffanggurte nach EN 361 und EN 361/EN 1497, CSA Z259.10-06, ANSI/ASSE
Z359.1-2007, erlaubt (andere Gurte etc. sind nicht erlaubt) (Abb. 3).
5. Ein Gerät kann im Einsatz nur eine Person schützen, kann jedoch nacheinander von
mehreren Personen genutzt werden (Abb. 4)
6. Ein Rettungsplan, in dem alle bei der Arbeit möglichen Rettungsfälle berücksichtigt
sind, muss vorhanden sein.
7. Bei dem Rettungsvorgang muss jederzeit direkter oder indirekter Sicht- oder Kommuni-
kationskontakt mit der zu rettenden Person bestehen.
8. Für das Gerät mit Haspelkettenantrieb ist ein ausreichend tragfähiger, geeigneter und
den nationalen Vorschriften entsprechender Befestigungspunkt mit einer min.
Tragfähigkeit von 9kN (North America 22.2kN) zu wählen. Die Befestigung erfolgt
mittels Karabinerhaken nach EN362:2004 / CSAZ259.12-01 / ANSI/ASSE Z359.12-
2009 (Bergsteigerkarabinerhaken) oder Anschlagmittel nach EN 795, wobei das An
schlagmittel durch den Bügel des Gerätes gezogen und mit einem gesicherten Karabi
nerhaken geschlossen wird (). Bei Geräten mit Drehwirbelaufhängung wird der Karabi
nerhaken mit dem Anschlagpunkt und dem Drehwirbel verbunden.
9. Das HRA-Gerät sollte möglichst lotrecht über den Kopf der zu sichernden Person
angeordnet werden, um beim Fallen ein Pendeln auszuschließen (Abb.6). Die Aufhän-
gung des Gerätes muss ein Anpassen an evtl. Seil-/Bandabweichung gewährleisten.
Nach der Befestigung des Gerätes an dem Anschlagpunkt ist das Ende des einzieh
baren Verbindungsmittels (Karabinerhaken) an der Auffangöse des Auffanggurtes zu
befestigen. Bei nicht selbstverriegelnden Karabinerhaken sind diese mittels der Über
wurfmutter zu verschrauben.
10. Das HRA-Gerät mit Handkurbel kann nur als Bestandteil eines Auffangsystems in
Verbindung mit den dazugehörigen Halterungen und Halteblechen der IKAR GmbH
eingesetzt werden. Die Gebrauchsanleitungen und deren Bestandteile sind zu
beachten.
11. Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu kontrollieren.
12. Eine Sicht- und Funktionsprüfung des HRA-Gerätes ist vor jeder Benutzung durchzu
führen (Abb 7). Hierfür das Gerät an einen geeigneten Punkt anschlagen: Am Seil
ziehen, hierbei müssen die Klinken hörbar einfallen und das Gerät muß blockieren.
Das Seil festhalten und geführt ins Gerät einziehen lassen. Ein loslassen des Seiles
kann durch das schnelle und unkontrollierte Einziehen ins Gehäuse Verletzungen
und Schäden verursachen. Den Karabinerhaken auf einwandfreie Funktion prüfen
(selbstschliessend, verriegelbar). Das einziehbare Verbindungsmittel ist auf einwand
freien Zustand zu prüfen. Das Gerät darf nicht mehr verwendet werden, wenn der
Fallindikator (Bild 7a) am Karabinerhaken ausgelöst ist. Ein HRA-Gerät mit einem
beschädigten einziehbaren Verbindungsmittel (Abb. 8), z. B. Seilknick oder einer
gebrochenen/ gerissenen Seillitze, darf nicht eingesetzt werden.
13. Ein beschädigtes, oder durch Sturz beanspruchtes Gerät, oder wenn Zweifel über den
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