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DEMONTAGE UND ENTSORGUNG
Nachdem das Gebrauchsende des Geräts erreicht ist, muss das Gerät demontiert und einer umweltgerech-
ten Entsorgung zugeführt werden.
10.1 SICHERHEITSHINWEISE FÜR DIE DEMONTAGE UND ENTSORGUNG
WARNUNG!
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Verletzungsgefahr bei unsachgemäßer Demontage!
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Gespeicherte Restenergien, kantige Bauteile, Spitzen und Ecken am und im Gerät oder an den benötigten
Werkzeugen können Verletzungen verursachen. Vor Beginn der Arbeiten für ausreichenden Platz sorgen.
Mit offenen scharfkantigen Bauteilen vorsichtig umgehen. Auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
achten! Lose aufeinander- oder umherliegende Bauteile und Werkzeuge sind Unfallquellen. Bauteile fach-
gerecht demontieren. Teilweise hohes Eigengewicht der Bauteile beachten. Falls erforderlich, Hebezeuge
einsetzen. Bauteile sichern, damit sie nicht herabfallen oder umstürzen. Bei Unklarheiten den Hersteller
hinzuziehen.
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10.2 DEMONTAGE
Vor Beginn der Demontage
Druckregler der Entspannungsstation durch Drehen des Handrades gegen den Uhrzeigersinn schließen.
Druckregler der Entspannungsstation entspannen und sicherstellen, dass ich kein Prozessgas mehr im In-
neren der Entspannungsstation befindet.
Hochdruckseite der Station über Spülgasventil entlasten.
Betriebs- und Hilfsstoffe sowie restliche Verarbeitungsmaterialien entfernen und umweltgerecht entsorgen.
Anschließend Baugruppen und Bauteile fachgerecht reinigen und unter Beachtung geltender örtlicher Arbe-
itsschutz- und Umweltschutzvorschriften zerlegen.
10.3 ENTSORGUNG
Sofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen wurde, zerlegte Bestandteile der Wied-
erverwertung zuführen:
Metalle verschrotten.
Kunststoffelemente zum Recycling geben.
Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert entsorgen.
HINWEIS!
•
Gefahr für die Umwelt durch falsche Entsorgung!
•
Durch falsche Entsorgung können Gefahren für die Umwelt entstehen.
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Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfsstoffe von zugelassenen Fachbetrieben
entsorgen lassen.
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Im Zweifel Auskunft zur umweltgerechten Entsorgung bei der örtlichen Kommunalbehörde oder speziel-
len Entsorgungsfachbetrieben einholen.
10.
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