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2.4 PERSONALANFORDERUNGEN
2.4.1 Qualifikationen
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an
die Qualifikation der Personen, die mit diesen Aufgaben betraut sind.
WARNUNG!
•
Gefahr bei unzureichender Qualifikation von Personen!
•
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risiken beim Umgang mit dem Gerät nicht einschätzen
und setzen sich und andere der Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
•
Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen durchführen lassen!
•
Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Arbeitsbereich fernhalten!
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverläs-
sig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medika-
mente, sind nicht zugelassen.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen der Personen für die ver-
schiedenen Aufgaben benannt:
Gastechnik-Ingenieur
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung und Wissen bezüglich relevanter Normen und Richtlinien
um Arbeiten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen. Gastech-
nik-Ingenieure sind speziell geschult im Hinblick auf die jeweilige Produktionsstätte und deren spezifische
Standards und Richtlinien.
Techniker
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, und Erfahrung bezüglich relevanter Normen und Richtlinien um Arbe-
iten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen.
2.4.2 UNBEFUGTE
WARNUNG!
•
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Arbeitsbereich!
•
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die Gefahren im
Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
•
Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten!
•
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Arbeitsbereich weisen!
•
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und Arbeitsbereich aufhalten!
2.4.3 UNTERWEISUNG
Der Betreiber muss das Personal regelmäßig unterweisen. Zur besseren Nachverfolgung muss ein Unterwei-
sungsprotokoll mit folgenden Mindestinhalten erstellt werden:
•
Datum der Unterweisung
•
Name des Unterwiesenen
•
Inhalte der Unterweisung
•
Name des Unterweisenden
•
Unterschriften des Unterwiesenen und des Unterweisenden
2.5 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen.
Das Personal muss während der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät persönliche Schutzausrüs-
tung tragen, auf die in den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hingewiesen wird.