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gen zu entfernen oder zu manipulieren.
- Die Wartung der Maschine darf nur bei ausgeschal-
tetem Motor, von qualifiziertem Personal und unter
Befolgung der in diesem Handbuch und in dem des
Motors wiedergegebenen Anleitungen erfolgen.
- Die Versorgung mit Kraftstoff und Öl darf nur bei
ausgeschaltetem und nicht zu heißem Motor erfol-
gen. Während des Betankens darf nicht geraucht
werden und nähern Sie sich nicht mit offenen Flam-
men. Wischen Sie unverzüglich möglicherweise
verschütteten Kraftstoff auf, bevor Sie den Motor
starten.
ABSCHNITT 3
Handhabung
3.1 ALLGEMEINES
GEFAHR
Während der Verwendung der Maschine ist es
verboten, die Sicherheitsvorrichtungen zu manipu-
lieren. Diese Vorrichtungen dürfen ausschließlich
unter Befolgung der in diesem Handbuch wiederge-
gebenen Anweisungen verwendet werden.
Die Maschine wird von der Herstellerfirma ab Werk
geliefert, falls nicht anders bei der Bestellung verein
-
bart. Der Transport erfolgt zu Lasten des Anwenders.
Die Herstellerfirma haftet nicht für Schäden oder
Entfernung von Teilen während des Transports der
Maschine selbst.
Bei Empfang der Maschine muss der Anwender:
- überprüfen, dass die auf dem Typenschild ange
-
gebenen Daten den geforderten Spezifikationen
entsprechen;
- überprüfen, dass alle Teile, die die Maschine bilden,
vorhanden sind und dass die Maschine selbst frei
von jeglichen Beschädigungen ist;
- kontaktieren Sie unverzüglich die Herstellerfirma,
falls die oben genannten Überprüfungen zu keinem
positiven Ergebnis führen.
3.2 HANDHABUNG
3.2.1 ABLADEN DER MASCHINE
Die Maschine kann auf Paletten oder unverpackt gelie-
fert werden. Wenn die Maschine auf Paletten geliefert
wird, muss die Handhabung mit einem Gabelstapler
mit entsprechenden Abmessungen und Leistung (für
das Gewicht der Maschine, siehe «1.7 Technische
Merkmale») erfolgen.
Wenn die Maschine vollständig und unverpackt
geleifert wird und es möglich ist, die Maschine in
Bewegung zu setzen, kann die Handhabung auf zwei
Arten erfolgen:
1) MIT VERLADERAMPEN
Die Verladerampen müssen über eine Leistung
von wenigstens jeweils 300 Kilogramm verfügen,
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