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Sicherheitsventil:
Sollte der Druck in der Doppelwand der Bain-Mary den Wert von 0,5 bar überschreiten, so wird
entsprechend Dampf abgelassen.
4.
INSTALLATIONSANWEISUNG
Aufstellung und Installation, sowie Reparaturen oder Umrüstungen dürfen nur
von AUTORISIERTEN FACHTECHNIKERN bei Einhaltung der im jeweiligen
Land geltenden Gesetzgebung vorgenommen werden.
Bei unsachgemäßer Installation, Einstellung, Bedienung oder Wartung bzw.
Handhabung des Gerätes kann es sowohl zu Sach- als auch Personenschäden
kommen.
4.1
Auspacken
Packen Sie das Gerät aus und vergewissern sich, dass dieses während des Transports keine
Schäden erlitten hat. Anderenfalls setzen Sie Ihren Lieferanten und den Spediteur unverzüglich über
die festgestellten Schäden in Kenntnis. Im Zweifelsfall benutzen Sie das Gerät nicht, bevor das
Ausmaß der Schäden festgestellt werden konnte.
Die Verpackungselemente (Kunststoff, Holzteile, Klammern, usw.) außerhalb der
Reichweite von Kindern bringen, da sie eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen.
Das Gerät ausschließlich mit Hilfe eines Gabelstaplers oder einer ähnlich geeigneten
Fördervorrichtung bewegen, um Schäden am Aufbau des Gerätes zu vermeiden. Das Gerät zum
vorhergesehenen Standort bringen und erst hier auspacken.
Alle bei der Verpackung eingesetzten Elemente können vollständig recycelt werden, weshalb sie in
die entsprechenden Sammelbehälter zu bringen sind.
4.2
Aufstellung und Nivellierung
Das Gerät ist mit höhenverstellbaren Stellfüßen ausgerüstet, so dass es optimal aufgestellt werden
kann. Hierzu muss lediglich der entsprechende Gerätefuß auf die gewünschte Höhe eingestellt
werden. Eine ordnungsgemäße Nivellierung ist unerlässlich für die optimale Funktionsweise des
Gerätes. Die Tragfähigkeit des Bodens, auf dem das Gerät aufgestellt wird, muss ausreichend für
das Gewicht des Gerätes sein.
Werkseitig wird die Installation einer Abzugshaube empfohlen, um die ordnungsgemäße
Funktionsweise zu gewährleisten.
Das Gerät sollte in einem Raum mit ausreichender Lüftung aufgestellt werden. Die Aufstellung muss
in Übereinstimmung mit der gültigen Gesetzgebung vorgenommen werden, um die Bildung
unzulässiger Anhäufungen von Schadstoffen am Aufstellungsort zu verhindern.
Sollte die benachbarte Wand nicht in der Lage sein, Temperaturen von 150 ºC auszuhalten, so muss
das Gerät in einer Entfernung von mindestens 100 mm zur entsprechenden Wand aufgestellt
werden. Die Geräte dürfen nur auf oder neben nicht brennbaren Flächen aufgestellt werden.
Werkseitig wird zu einer gründlichen Überprüfung des Aufstellungsortes vor Installation des
Gerätes geraten, um spätere Schäden bei Gebrauch von Vornherein auszuschließen.
Ohne ausdrückliche Genehmigung darf der Installateur unter normalen Voraussetzungen
keine Arbeitsvorgänge an den vom Hersteller eingebauten geschützten Teilen vornehmen.
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