Rev. 4.0
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e-breathe Smartblower
2.4 Atemanschlüsse / Kopfteile
Die Wahl des Kopfteils hängt von den Arbeitsbedingungen, den Arbeitsaufgaben und dem vorgeschriebenen Schutz-
faktor ab. Die erhältlichen und zugelassenen Kopfteile finden Sie auf
Seite 27.
Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in Geräteklassen eingeteilt. Es gilt die folgende Tabelle 1:
Geräteklasse
VdgW (GW1)
Leckage*
Bemerkungen / Einschränkungen
Helme / Hauben / Anzug mit Gebläse und Partikelfiltern
TH2P
20
2%
-
TH3P
100
0,2%
-
Halbmasken / Vollmasken mit Gebläse und Partikelfiltern
TM2P
100
0,5%
-
TM3P
500
0,05%
-
Helme / Hauben / Anzug mit Gebläse und Gasfiltern (*2)
TH2 Gasfilterklasse 1,2,3
20
2%
-
TH3 Gasfilterklasse 1,2,3
100
0,2%
-
Halbmasken / Vollmasken mit Gebläse und Gasfiltern (*2)
TM2 Gasfilterklasse 1,2,3
100
0,5%
-
TM3 Gasfilterklasse 1,2,3
500
0,05%
-
Die Angaben gelten sinngemäß auch für Kombinationsfilter.
•
VdgW:
Vielfach des Grenzwertes, DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
•
GW1
sind z. B. die in der TRGS 900 aufgeführten Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - MAK- und TRK Werte (MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration; TRK
= technische Richtkonzentration).
•
(* 2)
Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Gebläsefiltergeräten von
0,05 Vol-% in Gasfilterklasse 1, 0,1 Vol-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.
•
Leckage:
Zulässiger maximaler Prozentsatz für die gesamte nach innen gerichtete Leckage