1.1. Anschluss des Schweissgerätes
Hierzu folgende Vorschriften unbedingt beachten:
1.
Anschluss und Wartung des Gerätes müssen gemäß der beim Anwender geltenden
Unfallverhütungsvorschriften ausgeführt werden.
2.
Den Zustand des Netzkabels und der Zuleitung der Steckdose auf Beschädigung
überprüfen, ggf. ersetzen, die elektrische Anlage in regelmäßigen Abständen kontrollieren. Kabel mit
ausreichendem Querschnitt verwenden.
3.
Das Massekabel so nah wie möglich am Arbeitstisch abklemmen. Sein Anschluss an Träger der
Gebäudekonstruktion oder fern von Arbeitsbereich führt zu Energieverlusten und evtl. zu
Funkenentladungen. Die verwendeten Kabel dürfen nicht in der Nähe von Hubketten, Kranseilen
oder Stromleitungen liegen oder dort kreuzen.
4.
Ein Einsatz des Gerätes in nassen Räumen ist unbedingt zu vermeiden. Die Umgebung des
Arbeit
sbereichs einschl. aller darin befindlichen Gegenstände sowie das Gerät selbst müssen
trocken sein. Eventuelle Wasseraustritte sind unverzüglich zu reparieren. Kein Wasser oder sonstige
Flüssigkeiten auf das Gerät spritzen.
5.
Stromführende Metallteile sollten auf keinen Fall mit direktem Hautkontakt oder durch feuchte
Kleidung berührt werden. Sicherstellen, dass Handschuhe und Schutzkleidung immer trocken sind!
6.
Tragen Sie bei der Arbeit in feuchten Räumen oder auf Metallflächen isolierende Handschuhe und
Sicherheitsschuhe (mit Gummisole).
7.
Das Gerät zu jeder Arbeitsunterbrechung, auch bei plötzlichem Stromausfall, abschalten.
Unbeabsichtigte Masseleitung kann Brandgefährdung durch Überhitzen bewirken. Das
angeschaltete Gerät nie unbeaufsichtigt lassen.
1.2. Personenschutz
Durch geeignete
Maßnahmen ist der persönliche Schutz Dritter gegen die beim Schweiβvorgang
entstehenden Strahlen, gegen Lärm, Hitze und gasförmige Schadstoffe zu gewährleisten. Setzen Sie sich
nie ohne Schutzmaske und
–Kleidung der Wirkung von Lichtbogen und glühendem Metall aus.
Schweißarbeiten, die ohne Einhaltung der hier angeführten Vorschriften ausgeführt werden, können zu
schweren gesundheitlichen Schäden führen.
1.
Tragen Sie folgende Schutzkleidung: feuerfeste Arbeitshandschuhe, dickes, langärmliges Hemd,
lange Hosen ohne Aufschlag und hochgeschlosse
ne Schuhe. Dies schützt die Haut vor der vom
Lichtbogen und vom glühenden Metall abgegebenen Strahlung. Außerdem sind eine Mütze oder ein
Helm (zum Schutz der Haare) erforderlich.
2.
Die Augen sind mit einer Schutzmaske mit Filter ausreichender Schutzstufe (mindestens
NR 10 oder höher) zu schützen. Entsprechendes gilt für Gesicht, Ohren, Hals. Im Raum befindliche
Personen müssen darauf hingewiesen werden, nicht in den Lichtbogen zu schauen oder sich der
Strahlung auszusetzen.
3.
Im Arbeitsbereich einen Kapselgehörschutz tragen, denn der Schweiβvorgang kann eine
Lärmbelastung darstellen.
4.
Vor allem zum manuellen oder mechanischem Entfernen der Schlacke ist eine Schutzbrille mit
Seitenklappen erforderlich. Schlackenstücke sind in der Regel sehr heiß und können beim
Abschlegen weit abfliegen. Hierbei auch die Sicherheit der im Arbeitsbereich befindlichen Kollegen
beachten.
5.
Den Schweiβbereich durch eine feuerfeste Wand abtrennen, denn Strahlung, Funken- und
Schlackenflug können in der Nähe befindliche Personen gefährden.
1.3. Brand und Explo
sionsverhüttung
Glühende Schlackenspritzer und Funken können eine Brandursache darstellen.
Brände und Explosionen werden verhütet, wenn man sich an volgende Vorschriften hält:
Brennbare Gegenstände entfernen oder ggf. mit feuerfestem Material bedecken. Zu diesen
Materialien zählen: Holz, Sägemehl, Kleidungstücke, Lacke und Lösungsmittel, Benzin, Heizöl,
Erdgas, Azetylen, Propan und vergleichbare brennbare Stoffe.
1.
Auch nachdem Behälter oder Leitungen geöffnet, von brennbaren Stoffen entleert und gründlich
gereinigt wurden, ist die
Schweißarbeit mit größter Vorsicht auszuführen.
2.
Zur Brandverhütung geeignete Löschmittel wie z.B. Feuerlöscher, Wasser, Sand in der Nähe
bereithalten.
3.
Nicht an geschlossenen Behältern oder Rohrleitungen schweißen oder schneiden.
4.
An offenen Behältern oder Rohrleitungen, die Stoffe oder Reste davon enthalten, welche unter Hitze-
oder Feuchteeinwirkung explosionsgefährdet sind, darf nicht geschweißt oder geschnitten werden.
1.4 Vergiftungsgefahr
Die beim Schweiβvorgang freigesetzten Gase und Rauch sind gesundheitsschädlich,
wenn sie über längere Zeit eingeatmet werden. Daher folgende Vorschriften einhalten:
1.
Im Arbeitsbereich für eine ausreichende natürliche oder Zwangsbelüftung sorgen.
2.
Bei der Verarbeitung von Stoffen wie Blei, Beryl, Kadmium, Zink sowie verzinkten und lackierten
Werkstücken muss zwangsbelüftet werden. Der Schweißer hat einem Atemschutz zu tragen.
3.
Überall, wo die Luftzuführung unzureichend ist, muss mit Atemmaske und Frischluftzufuhr gearbeitet
werden.
4.
Als Grundregel gilt, dass der
Schweißer bei Schweißarbeiten in engen Räumen von einer außen
befindlicher Person versichert wird. Alle diesbezüglichen Vorschriften zur Unfallverhütung sind
einzuhalten.
5.
Keine
Schweißarbeiten in der Nähe von Abteilungen ausführen, in denen entfettet oder lackiert wird.
Dort können (wegen dieser Bearbeitung) Chlorkohlenwasserstoff-haltige Dämpfe vorliegen, die unter
Einwirkung von Hitze und Strahlung des Lichtbogens Phosgen, ein hochgiftiges Gas, bilden.
6.
Zeichen für eine mangelhafte Belüftung und gleichzeitig Vergiftungssymptome sind die Reizung von
Augen, Nase und Rachen. In diesem Fall die Arbeit abbrechen und den Arbeitsplatz besser belüften.
Sollte das Unwohlsein andauern, die
Schweißarbeit beenden.
1.5 Aufstellung des Schweiβgerätes
Zur Aufstellung des Gerätes sind folgende Vorschriften zu berücksichtigen:
1.
Der Bediener muss leichten Zugang zu Schaltern und Anschlüssen des Gerätes haben.
2.
Das Gerät nicht in sehr engen Räumen aufstellen, denn es muss immer eine ausreichende Belüftung
des Generators gewährleistet sein. Sehr staubige oder verschmutzte Räume sind zu vermeiden, weil
das Gerät Staub und andere Fremdkörper ansaugen könnte.
3.
Die Maschine (
Einschließlich Kabel) darf weder den Durchgang noch Arbeitsständigkeit anderer
Personen behindern.
4.
Das Gerät muss gegen Umkippen und Herunterstürzen gesichert aufgestellt werden.
5.
Jede Aufstellung an einer erhöht liegenden Stelle birgt die Gefahr eines möglichen Herunterstürzens.
1.6
Transport des Schweiβgerätes
Das Gerät wurde für ziehen und Transportieren entworfen und gebaut. Werden folgende Regeln
eingehalten, so ist ein Transportieren einfach möglich:
1.
Das Gerät kann am darauf befindlichen Griff gezogen werden, nachdem die Räder montiert sind
2.
Vor einem Ziehen und Bewegen ist das Schweissgerät vom Stromnetz zu trennen und sind die
angeschlossenen Kabel abzunehmen.
3.
Das Gerät darf nicht an seinen Kabeln angehoben oder gezogen werden.
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