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| Deutsch
2 610 A12 916 | (4.3.10)
Bosch Power Tools
GRL 300 HVG
f
Das Messwerkzeug wird mit zwei Warn-
schildern in englischer Sprache ausgeliefert
(in der Darstellung des Messwerkzeugs auf
der Grafikseite mit Nummer 20 und 21 ge-
kennzeichnet):
f
Überkleben Sie den englischen Text der
Warnschilder vor der ersten Inbetriebnah-
me mit den entsprechenden Aufklebern in
Ihrer Landessprache. Die Aufkleber erhal-
ten Sie zusammen mit dem Messwerkzeug.
f
Richten Sie den Laserstrahl nicht auf Perso-
nen oder Tiere und blicken Sie nicht selbst in
den Laserstrahl.
Dieses Messwerkzeug er-
zeugt Laserstrahlung der Laserklasse 3R ge-
mäß IEC 60825-1. Ein direkter Blick in den
Laserstrahl – auch aus größerer Entfernung –
kann das Auge schädigen.
f
Vermeiden Sie Reflexionen des Laserstrahls
auf glatten Oberflächen wie Fenster oder
Spiegel.
Auch durch den reflektierten Laser-
strahl ist eine Schädigung der Augen möglich.
f
Das Messwerkzeug sollte nur von Personen
bedient werden, die im Umgang mit Laser-
geräten vertraut sind.
Laut EN 60825-1 ge-
hört dazu u.a. die Kenntnis über die biologi-
sche Wirkung des Lasers auf das Auge und
die Haut sowie die richtige Anwendung des
Laserschutzes zur Abwendung von Gefahren.
f
Stellen Sie das Messwerkzeug immer so auf,
dass die Laserstrahlen weit über oder unter
Augenhöhe verlaufen.
So ist sichergestellt,
dass keine Schädigungen der Augen auftreten.
f
Kennzeichnen Sie den Bereich, in dem das
Messwerkzeug verwendet wird, mit geeig-
neten Laser-Warnschildern.
So vermeiden
Sie, dass sich unbeteiligte Personen in den
Gefahrenbereich begeben.
f
Lagern Sie das Messwerkzeug nicht an Or-
ten, zu denen unbefugte Personen Zugang
haben.
Personen, die mit der Bedienung des
Messwerkzeugs nicht vertraut sind, können
sich selbst und andere schädigen.
f
Beachten Sie bei der Benutzung eines
Messwerkzeugs mit Laserklasse 3R mögli-
che nationale Vorschriften.
Eine Nichtein-
haltung dieser Vorschriften kann zu Verlet-
zungen führen.
f
Sorgen Sie dafür, dass der Bereich der La-
serstrahlung bewacht oder abgeschirmt ist.
Die Begrenzung der Laserstrahlung auf kon-
trollierte Bereiche vermeidet Augenschäden
unbeteiligter Personen.
OBJ_BUCH-757-005.book Page 8 Thursday, March 4, 2010 1:50 PM