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Instandsetzung
Vor jeder Instandsetzung Netzstecker zie-
hen.
•
Maschine ausschalten und Netzstecker ziehen, wenn Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind. Während des Instandsetzens die
Maschine nicht in Betrieb nehmen.
•
Zum Instandsetzen entfernte Schutzeinrichtungen müssen unbedingt wieder ordnungsgemäß angebracht werden.
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Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Teilen der Maschine oder an Teilen, die den elektrischen Einbauraum betreffen, haben durch
den Hersteller bzw. von ihm benannte Firmen zu erfolgen.
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Nur Original-Ersatzteile verwenden und diese nicht verändern. Sonst keine Haftung!
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Zahnspiel einstellen (falls möglich)
siehe Seite 15.
Betriebsstörungen
Störung
mögliche Ursache
Beseitigung
Motor läuft nicht an
⇒
Netzspannung fehlt
⇒
Anschlussleitung defekt
⇒
Temperaturwächter ist ausgelöst
Auslöseursache:
−
Motor überlastet
−
Motor bekommt nicht genug Luft, weil die
Zu- und Abluftöffnungen verschmutzt sind
⇒
Absicherung überprüfen
⇒
überprüfen lassen bzw. erneuern (Elektrofachmann)
⇒
Motor abkühlen lassen und mögliche Auslöseursa-
che finden und beseitigen
Motor brummt, läuft aber
nicht an
⇒
Zahnkranz blockiert
⇒
Kondensator defekt
⇒
Maschine abschalten, Netzstecker ziehen und die
Zahnkranzsegmente reinigen bzw. austauschen
⇒
Maschine zur Reparatur an Hersteller bzw. von ihm
benannte Firma
Gerät läuft an, blockiert
jedoch bei geringer
Belastung und schaltet
evtl. automatisch ab
⇒
Verlängerungskabel zu lang oder zu kleiner
Querschnitt.
⇒
Steckdose zu weit vom Hauptanschluss und
zu kleiner Querschnitt der Anschlussleitung.
Verlängerungskabel mindestens 1,5 mm² bei maximal
25 m Länge.
Bei längerem Kabel Querschnitt mindestens 2,5 mm².
Garantie
Garantie wird für 2 Jahre gewährt und erstreckt sich nur auf Material bzw. Herstellungsfehler. Schäden, die durch unsachgemäße Behand-
lung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, sowie durch Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen entstehen, sind von der Ga-
rantieleistung ausgeschlossen. Weitere Haftung und Kosten werden nicht übernommen.
Die Rechnung mit dem Rechnungsdatum gilt als Nachweis für Garantieansprüche. Dazu ist auch die auf dem Typenschild eingeprägte
Serien-Nummer des Gerätes anzugeben.