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1.0 PRODUKTANWENDUNG
1.1 ZWECK:
Ankerverbindungselemente dienen als Verankerungsverbindungspunkte für Absturzsicherungen
1
oder
ein
2
-Systeme: Rückhalte-, Arbeitspositionierungs-, Personenseilfahrt-, Rettungssysteme usw.
;
Nur Absturzsicherung:
Dieses Anschlagshilfsmittel dient als Verbindungselement für die Absturzsicherung.
Befestigen Sie an diesem Anschlaghilfsmittel keine Hebeausrüstung.
1.2 NORMEN:
Das Anschlaghilfsmittel entspricht den nationalen oder regionalen Normen, die auf der Vorderseite dieses
Handbuchs angegeben sind. Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft
wird, muss der Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt
verwendet werden wird.
1.3 AUFSICHT:
Die Verwendung dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden.
3
1.4 SCHULUNG:
Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und verwendet
werden. Dieses Handbuch ist im Rahmen eines Trainingsprogramms für Mitarbeiter, wie es von CE gefordert wird, zu
verwenden. Es unterliegt der Verantwortung der Benutzer und Installateure dieser Ausrüstung, sicherzustellen, dass sie
mit diesen Anweisungen vertraut sind und bezüglich korrekter Pflege und Einsatzweise geschult wurden. Zudem müssen
sie die Betriebsmerkmale, Anwendungseinschränkungen und die Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Gebrauchs dieser
Ausrüstung kennen.
1.5 RETTUNGSPLAN:
Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber über
einen Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan Benutzern, zuständigen
Fachkräften und Rettungskräften übermitteln.
4
, und Retter
5
Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird empfohlen. Die
Teammitglieder sind mit den nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten. Ein regelmäßiges
Training ist erforderlich, damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist.
1.6 INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT:
Das Anschlaghilfsmittel muss vom Anwender vor jeder Benutzung und zusätzlich
mindestens jährlich von einem Sachkundigen, der nicht der Anwender ist, inspiziert werden.
6
Die Inspektionsverfahren
werden im
„Inspektions- und Wartungsprotokoll“
beschrieben. Tragen Sie die Ergebnisse jeder Überprüfung durch eine
sachverständige Person in das
„Inspektions- und Wartungsprotokoll“
ein.
1.7 NACH EINEM ABSTURZ:
Wenn das Ankerverbindungselement einer Auffang- oder Aufprallkraft ausgesetzt ist, muss
das System sofort außer Betrieb genommen werden. Markieren Sie das System deutlich mit „NICHT VERWENDEN“.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 5.
2.0 SYSTEMANFORDERUNGEN
2.1 VERANKERUNG:
Die Anforderungen an die Verankerung variieren mit der Absturzsicherung. Strukturen, an
denen das Anschlaghilfsmittel angebracht oder an denen dieses befestigt ist, müssen die in Tabelle 1 definierten
Verankerungsspezifikationen erfüllen.
2.2 PERSÖNLICHES ABSTURZSICHERUNGSSYSTEM:
Abbildung 1 stellt die Anwendung dieses Anschlaghilfsmittels
dar. Die mit diesem System verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen geltende
Absturzsicherungsnormen, -codes und -anforderungen erfüllen. Die PSAgA muss einen Auffanggurt umfassen und die
Absturzbremskraft auf die folgenden Werte begrenzen:
Maximale Krafteinwirkung
Freier Fall
PSAgA mit bandfalldämpfendem
Verbindungsmittel
6 kN (1.350 lbs)
Siehe Anweisungen, die mit dem
Verbindungsmittel oder die HSG für
Begrenzungen eines freien Falls mitgeliefert
wird/werden.
Selbstaufrollende PSAgA (HSG)
6 kN (1.350 lbs)
2.3 FALLSTRECKE UND ARRETIERUNGSGESCHWINDIGKEIT DES HÖHENSICHERUNGSGERÄTS:
Eine freie
Fallstrecke ist erforderlich, damit ein sicheres Arretieren eines Höhensicherungsgeräts gewährleistet ist. Eine ungehinderte
Fallstrecke sollte stets gewährleistet sein. Bei der Arbeit auf beschränktem oder beengtem Raum erreicht der Körper
möglicherweise keine ausreichende Geschwindigkeit, um im Falle eines Absturzes eine Arretierung des HSG auszulösen.
Bei Arbeiten auf langsam verrutschendem Material, wie Sand oder Korn, wird unter Umständen keine ausreichend hohe
Fallgeschwindigkeit erreicht, um eine Arretierung des HSG auszulösen.
2.4 GEFAHREN:
Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu diesen
Gefahren zählen beispielsweise: Hitze, Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder
giftige Gase, bewegliche Maschinen, scharfe Kanten oder überhängiges Material, das herunterfallen und den Anwender
oder das Absturzsicherungssystem treffen kann.
1 Absturzsicherungssystem:
Eine Kombination von Absturzsicherungsgeräten, die konfiguriert sind, um einen freien Fall aufzuhalten,
2 Absturzsicherungssystem:
Eine Kombination von Absturzsicherungsausrüstungen, die durch ihre Konfiguration verhindern, dass der Schwerpunkt der
Person eine Absturzgefahr erreicht.
3 Sachkundige Person:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen,
die für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
4 Autorisierte Person:
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
5 Retter:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe eines technischen Rettungssystems eine Rettung vornehmen.
6 Inspektionshäufigkeit:
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere Überprüfung durch
einen Sachkundigen erforderlich machen.
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