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WIKA Betriebsanleitung, Typen F2301, F23C1, F23S1, F2303, F2304
ADPR1X914096.01 06/2020 EN/DE
DE
3. Sicherheit
3.5 Personalqualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschä-
den führen.
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Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten nur durch
Fachpersonal nachfolgend beschriebener Qualifikation durchführen
lassen.
Elektrofachpersonal
Das Elektrofachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen
und Richtlinien in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögli-
che Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Das Elektrofachpersonal ist
speziell für das Arbeitsumfeld, in dem es tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen. Das Elektrofachpersonal muss die Bestimmungen der
geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
Besondere Kenntnisse bei Arbeiten mit Geräten für explosionsgefährdete Bereiche:
Das Elektrofachpersonal muss Kenntnisse haben über Zündschutzarten, Vorschriften
und Verordnungen für Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes Wissen, z. B. über
aggressive Messstoffe.
3.6 Persönliche Schutzausrüstung
Anforderungen an benötigte Schutzausrüstung ergeben sich sich aus den
Umgebungsbedingungen am Ort der Nutzung, anderen Produkten oder der Verknüp-
fung mit anderen Produkten.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Betreiber zur Verfügung
gestellt werden. Der Betreiber wird durch diese Vorschläge in keinster Weise von
seinen arbeitsrechtlichen Pflichten zur Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der
Arbeitnehmer entbunden.
Die Bemessung der persönlichen Schutzausrüstung muss unter Berücksichtigung aller
Betriebsparameter des Einsatzortes erfolgen.