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2.2 ANSCHLUSS AN DEN KAMIN (GASBEHEIZTE ÖFEN)
Die Geräte sind mit einem Kamin für die Abgasleitung ausgestattet, der entsprechend den Installationsnormen
nach einer der beiden Abbildungen 2.2 angeschlossen werden muss.
Forcierte Abgasleitung Typ A1
(Abb. 2.2)
Das Gerät ist vom Typ A1. Es muss in ausreichend belüfteten Räumen installiert werden, um zu verhindern, dass
in dem Raum, in dem das Gerät installiert wird, inakzeptable Konzentrationen von gesundheitsschädlichen Stoffen
auftreten können, die gemäß den geltenden nationalen und lokalen Gesetzen und Vorschriften hergestellt werden.
Die Durchflussmenge eines direkt an die Außenumgebung angeschlossenen Luftansauggeräts beträgt 35 m
3
/h für
jede installierte kW Gasleistung.
Das Gerät muss in ausreichend belüfteten Räumen installiert werden, um den für die Verbrennung erforderlichen
Luftstrom gemäß den geltenden nationalen und lokalen Gesetzen und Vorschriften zu gewährleisten.
min. 6 cm
min. 180 cm
10 cm
2.3 WASSERMERKMALE
Die Wasserversorgung muss für den Menschengebrauch geeignet ist und das die folgenden Merkma-
le hat:
Temperatur
: muß zwischen 15 und 20°C liegen
Wasserhärte
: Diesem Gerät muß Wasser zugeführt werden, dass eine Härte von 4 bis 12 französischen Gra-
den aufweist.
Es wird empfohlen einen Entkalkter dem Gerät beizugeben, damit der Härtegrad des Wassers zwischen diesen
Werten liegt. Wird Wasser mit höherem Härtegrad verwendet, entstehen innerhalb kurzer Zeit Kalkablagerun-
gen auf den Garraumwänden.
Wasserdruck
: zwischen 150 und 250 KPa (1,5 – 2,5 bar).
ACHTUNG
. Höhere Drücke führen zu übermäßigen Wasserverbrauch und können wichtige Komponente beschä-
digen.
Maximale Chlorid konzentration
(Cl-): unter 150 mg/Liter.
Chlorkonzentration
(Cl2): unter 0.2 mg/Liter.
pH
: über 7
Leitfähigkeit des Wassers
: von 50 bis 2000 µS/cm.
Achtung
: Die Verwendung anderer Wasseraufbereitungssysteme als das von der Herstellerfirma gelieferte ist
unzulässig und führt zum vollständigen Verfall der Garantie. Der Einsatz von Geräten zur Dosierung von Mitteln
zur Vermeidung von Ablagerungen in den Rohrleitungen (z.B. Polyphosphat Dosierter) ist ebenfalls untersagt,
da diese die einwandfreie Funktion der Maschine beeinträchtigen können.
Abb. 2.2
DE