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SQUOD_SU
03/2009
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Achten Sie darauf, dass das Schienensystem so angebracht wurde, dass keine
Behinderungen der Funktionstauglichkeit entstehen.
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Lassen Sie die Montage, wenn der Stuhl nicht bereits in montiertem Zustand geliefert wurde,
nur von Ihrem Fachhändler durchführen, der über geeignetes Werkzeug und Kenntnis zur
Montage verfügt.
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Bei Schäden durch unsachgemäße Montage entfällt Ihr Gewährleistungsanspruch.
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Sitzen Sie während der Anpassung der Pelotten ruhig und in natürlicher Sitzhaltung in Ihrem
Rollstuhl, damit die Anpassung korrekt durchgeführt werden kann.
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Achten Sie bei der Anpassung der Pelotten darauf, dass sich keine Gegenstände und/oder
Körperteile zwischen Pelotten und Pelottenrücken aufhalten, während die Pelotten
festgezogen werden, da sonst Quetschungen und/oder Schäden auftreten können.
Sollten Sie weitere Fragen zur Indikation und Funktion der Pelotten haben, setzen Sie sich bitte mit
Ihrem Fachhändler in Verbindung. Er wird Ihre Fragen gerne beantworten.
FÜR IHRE SICHERHEIT
Nachfolgend führen wir einige Sicherheitstipps auf, die Ihrer eigenen Sicherheit dienen:
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Achten Sie darauf, dass bei Nutzung der Antriebsräder keine Gegenstände und/oder
Körperteile in die Speichen hineinragen, da sonst Verletzungen und/oder Beschädigungen an
Ihrem Rollstuhl auftreten können.
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Benutzen Sie zum Ein- und Aussteigen aus dem Rollstuhl nicht die Fußplatte. Diese sollte
vorher nach oben geklappt werden.
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Erforschen Sie die Auswirkungen von Schwerpunktverlagerungen auf das Verhalten des
Rollstuhles, zum Beispiel auf Gefällestrecken, Steigungen, seitlichen Neigungen oder beim
Überwinden von Hindernissen nur mit sichernder Unterstützung eines Helfers.
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Achten Sie beim Ergreifen von Gegenständen (die vor, seitlich oder hinter dem Rollstuhl
liegen) darauf, dass Sie sich nicht zu weit aus dem Rollstuhl lehnen, da durch
Schwerpunktverlagerung eine Kippgefahr besteht.
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Setzen Sie Ihren Rollstuhl nur bestimmungsgemäß ein. Vermeiden Sie z.B. ein ungebremstes
Fahren gegen ein Hindernis (Stufe, Bordsteinkante) oder Herunterfahren von Absätzen.
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Sind Einrichtungen, wie Auffahrrampen, Aufzüge o.ä. vorhanden, sind diese zu nutzen.
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Der Fahrbetrieb darf nur in der Sitzposition durchgeführt werden. Ein Fahrbetrieb während der
Steh-/Aufrichtfunktion ist untersagt. Lediglich für Positionskorrekturen, darf der bei
durchgeführter Steh-/Aufrichtfunktion reduzierte Fahrbetrieb eingesetzt werden.
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Führen Sie die Steh-/Aufrichtfunktion nur unter Aufsicht einer weiteren Person durch, da durch
die Verlagerung des Gewichtes im Rollstuhl ein erhöhtes Kipprisiko besteht.
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Die Steh-/Aufrichtfunktion darf nur genutzt werden, wenn der Brustgurt und die Bein-
/Kniesicherung fachgerecht eingesetzt und angebracht worden ist.
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Achten Sie auf eine ausreichende Profiltiefe Ihrer Bereifung.
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Beachten Sie bitte, dass Sie bei Fahrten auf öffentlichen Gehwegen der
Straßenverkehrsordnung unterliegen.
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Wie auch beim Führen anderer Fahrzeuge sollten Sie mit Ihrem Rollstuhl nicht unter
Alkoholeinfluss oder Medikamenteneinwirkung stehen. Dies gilt auch in Innenräumen.
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Stellen Sie Ihr Fahrverhalten bei Fahrten außerhalb der Wohnung auf die gegebenen
Witterungs- und Straßenverhältnisse ein.
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Achten Sie darauf, dass die Rückstrahler an Ihrem Rollstuhl nicht durch Verschmutzung
und/oder Gegenstände abgedeckt sind.
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Tragen Sie zum "Besser-Gesehen-Werden" im Dunkeln möglichst helle Kleidung oder
Kleidung mit Reflektoren und achten Sie darauf, dass die am Rollstuhl vorhandenen
Reflektoren gut sichtbar sind.