01/2002
Fugenfräse FRÄSMASTER
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3.1 Einführung
Diese Betriebsanleitung hilft Ihnen, die Fugenfräse FRÄSMASTER
besser kennenzulernen und optimal zu nutzen. Sie finden
hilfreiche Informationen mit denen Sie Gefahren rechtzeitig
erkennen und vermeiden können.
Sie tragen damit nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit bei, sondern
vermindern Reparaturkosten und erhöhen die Lebensdauer
der Maschine.
Diese Betriebsanleitung ist unbedingt vor Arbeitsbeginn von
allen Personen zu lesen, die mit der Maschine arbeiten. Auch
Personen, die die Maschine warten und pflegen, müssen die
Anleitung gelesen und verstanden haben.
3.2 Gefahren im Umgang mit der Maschine
Die Fugenfräse FRÄSMASTER ist nach dem neuesten Stand
der Technik und den anerkannten technischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei der Anwendung Gefahren für Leib und
Leben bzw. Sachwerte entstehen.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind
umgehend zu beseitigen.
3.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Fugenfräse FRÄSMASTER ist ausschließlich zum Fugen-
fräsen von Belägen aus PVC, Linoleum, Polyolefin oder Kautschuk
in trockenen Räumen konzipiert.
Zur Bearbeitung von Sicherheitsbelägen sind die Diamant-Fräs-
blätter Art.-Nr. 013460/013462, die als Zubehör erhältlich sind,
unbedingt zu empfehlen.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht-
bestimmungsgemäß. Für entstehende Schäden haftet WOLFF nicht.
3.4 Originalteile und Sicherheit
Originalteile und Zubehör sind speziell für den FRÄSMASTER
konzipiert. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß
andere Teile nicht verwendet werden dürfen.
Dadurch kann die Sicherheit der Maschine nachteilig
beeinträchtigt werden. Dies gilt besonders für das Fräsblatt der
Maschine. Für Schäden, die durch das Verwenden von Nicht-
Originalteilen entstehen, schließt WOLFF jede Haftung aus.
Die Maschine ist nur zu benutzen
für die bestimmungsgemäße Verwendung
in sicherheitstechnisch einwandfreiem
Zustand.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
das Beachten aller Hinweise aus der
Betriebsanleitung und
die Einhaltung der Inspektions- und
Wartungsarbeiten.