12
Truma Hersteller Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die auf Ma-
terial- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Daneben bestehen
die gesetzlichen Ge währ leis tungsansprüche gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in den
Geräten,
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremdstoffe
(z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb von
24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Ver-
käufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Hersteller wird solche
Mängel durch Nacherfüllung beseitigen, das heißt nach seiner Wahl
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Ga-
rantie, beginnt die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder aus-
getauschten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskundendienstes
zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden Mangels – ins-
besondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten – trägt
der Hersteller, soweit der Kundendienst innerhalb von Deutschland
eingesetzt wird. Kundendiensteinsätze in anderen Ländern sind nicht
von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbaubedingun-
gen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder Karosserieteilen)
können nicht als Garantielei stung anerkannt werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Servicezentrum
oder an einen unserer autorisierten Servicepartner (siehe Truma Ser-
viceheft oder www.truma.com). Bezeichnen Sie bitte Ihre Beanstan-
dungen im Detail und geben Sie die Fabriknummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt, ist durch
den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum Hersteller /
Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersenden. Bei Schäden am
Wärmetauscher ist der verwendete Gasdruckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur nach Rück-
sprache mit dem Truma Servicezentrum Deutschland oder dem jewei-
ligen autorisierten Servicepartner versandt werden. Andernfalls trägt
das Risiko für eventuell entstehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im Garan-
tiefall übernimmt das Werk die Kos ten der Einsendung und Rück-
sendung. Liegt kein Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden
Bescheid und nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden
Reparatur kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.