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Fehlersuche
– Prüfen Sie die Batterien in der Fernbedienung auf einwand-
freien Zustand!
– Prüfen Sie, ob der Stecker des Wohnwagens in die Sicher-
heitssteckdose eingesteckt ist!
– Prüfen Sie, ob die Wohnwagen-Batterie in einwandfreiem
Zustand und voll geladen ist! Bitte beachten Sie, dass Bat-
terien bei kalten Umgebungstemperaturen einen starken
Leistungsabfall haben können.
– Prüfen Sie, ob die Flachsicherung (20 A) für die Anschwenk-
motoren in Ordnung ist. Falls die Sicherung defekt ist, prü-
fen Sie die Anschlusskabel der Anschwenkmotoren an der
Steuerung auf einen eventuellen Kurzschluss!
– Führen Sie einen Reset durch – ca. 10 Sekunden – (Batterie
kurzzeitig abklemmen, oder den Sicherheitsstecker ab- und
wieder anstecken)!
Kann die Störung nicht beseitigt werden, wenden Sie sich bit-
te an Ihren Händler oder an den Truma Service (siehe Service-
heft oder www.truma.com).
Abstimmung der elektronischen Steuerung
mit der Funk-Fernbedienung
Fernbe dienung und Steuerung sind werkseitig aufeinan-
der abgestimmt.
Nach dem Austausch der Steuerung oder der Fernbedienung
müssen diese gemäß nachstehender Anleitung erneut
abgestimmt werden.
1. Überprüfen Sie die Montage gemäß der Montageanwei-
sung und überzeugen Sie sich, dass die Antriebsrollen
nicht
anliegen. Prüfen Sie den ordnungsgemäßen Anschluss und
Zustand der Batterie und dass 12 V an der Steuerung anlie-
gen. Stellen Sie sicher, dass der Wohnwagenstecker in der
Sicherheitssteckdose steckt.
2. Den Rückstellknopf (k) an der Steuerung drücken und hal-
ten (rote LED – j – blinkt langsam), nach ca. 5 Sek. blinkt die
LED (j) schnell. Dann den Rückstellknopf loslassen und inner-
halb von 10 Sek. auf der Fernbedienung die Taste (c) – Wohn-
wagen rückwärts – drücken und halten und gleichzeitig die
Fernbedienung mit dem Schiebeschalter (a) einschalten.
a
c
j
k
Fernbe dienung und Steuerung werden aufeinander abge-
stimmt. Nach erfolgreicher Abstimmung blinkt die rote LED
schnell.
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Ge währ leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
– infolge Nichteinhaltung der Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen des Herstellers,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacher füllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Her steller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskun den-
dienstes zur Be seitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kun dendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Ge rätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantielei stung anerkannt
werden.
Auf die Rollen gewähren wir 24 Monate Garantie auf Herstel-
lungsfehler. Vor Gebrauch des Movers unbedingt scharfkan-
tige Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Geräte technik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind nä-
her zu bezeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf eigene Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.