SALZBURG
Schornstein möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. DIN EN 13384-2, dem nicht widerspricht.
Der Kaminofen mit selbstschließenden Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden, beim Nachfüllen von Brennstoff und der
Entaschung – unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den
Schornstein angeschlossener Feuerstätten und zu einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Der Kaminofen ohne selbstschließende Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb
mit offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 anzuwenden.
Der Kaminofen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
9. Verbrennungsluft
Der Kaminofen raumluftabhängige Feuerstätten sind, ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für
ausreichende Verbrennungsluft sorgen.
Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nichr
mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens beeinträchtigt werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter
Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbau einer Luftklappe in
der Nähe des Kaminofens oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen gut belüfteten Raum
(ausgenommen
Heizungskeller),
gesorgt
werden.
Insbesondere
muss
sichergestellt
bleiben,
dass
notwendige
Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes der Feuerstätte offen sind. Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätte im
selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen (bis hin zum Rauchaustritt
in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
10. Brandschutz
Abstand zu brennbaren Bauteilen und Möbeln
Zu brennbaren Bauteilen und Möbeln ist ein Mindestabstand von 20 cm nach hinten und von 20 cm seitlich einzuhalten, um
ausreichend Wärmeschutz zu gewähren.
Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters dürfen im abstand von 80 cm keine brennbaren Bauteile und Möbel aufgestellt werden. Dieser
Abstand kann auf 40 cm verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden
Fußböden
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus
nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über
die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
11. Ersatzteile
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet wenden, die vom Hersteller ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten werden. Bitte wenden Sie
sich bei Bedarf an Ihren Fachhändler.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden!
12. Hinweis bei Schornsteinbrand
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem Schornsteinbrand
kommen. Verschließen Sie sofort alle Luftöffnungen am Ofen und informieren Sie die Feuerwehr. Nach dem Ausbrennen des
Schornsteines diesen vom Fachmann auff Risse bzw. Undichtigkeiten überprüfen lassen.
13. Nennwärmeleistung, Verbrennungslufteinstellungen und Abbrandzeiten
Die Nennwärmeleistung des Kaminofens beträgt 7,0 kW. Sie wird bei einem Mindestförderdruck von 12 Pa erreicht.
Brennstoff
Scheitholz
(Länge 25 cm, Umfäng 30 cm)
Braunkohlenbriketts
max. Aufgabemenge
2,0 kg oder 2 Stck
1,55 kg oder 2 Stck
Primärluftschieber
auf 30% geöffnet
auf 20% geöffnet
Sekundärluftschieber
auf 100% geöfnet
auf 100% geöfnet
Abbrandszeit
ca 1.0 St
ca. 1.0 St