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Vorschriften
Nutzungsbedingungen
Die R&TTE-Direktive hat seit 2001 alle früheren nationalen Zulas-
sungsbestimmungen in der EU ersetzt; dennoch gelten für die
Nutzung des Frequenzspektrums zum Teil unterschiedliche nati-
onale Regelungen.
In D ( 80/80 Kanäle), F, FIN, NL und P (40 / 40 Kanäle) ist der CB-
Funk
anmelde- und gebührenfrei
. Dabei ist in Deutschland mit
der Programmierung 80/80 der ortsfeste Sendebetrieb auf den
Kanälen 41-80 in bestimmten Regionen entlang der Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur mit Sondergenehmi-
gung gestattet. In AM darf nur auf den Kanälen 1-40 gesendet
werden. Mit der Programmierung 40/40 darf dieses Gerät auch in
Deutschland betrieben.werden.
Mit der Programmierung 40 FM kann das Gerät in D, DK, F, FIN,
GB, GR, H, IRL, IS, L, N. NL, P, S (außer Österreich, dort sind
Funkgeräte mit Länderumschaltung generell nicht erlaubt, und
Italien, dort ist auch CB Funk auf 40 Kanälen FM genehmigungs-
pflichtig)
anmelde- und gebührenfrei
benutzt werden. Einwohner
von Belgien, Grossbritannien, Spanien und der Schweiz benötigen
in Ihrem Heimatland eine Genehmigung. Die vorübergehende
Benutzung von 40 Kanälen FM durch Reisende aus anderen
europäischen Ländern ist dort jedoch anmelde- und gebührenfrei
erlaubt. 40 AM ist in Belgien für Reisende erlaubt, wenn die Hei-
matbestimmungen dieses gestatten (z.B. für Reisende aus Deutsch-
land).
Dieses Funkgerät darf wegen der nicht harmonisierten Frequen-
zanwendungen in AM+FM in den Ländern B, CH, E,und I nur mit
gültiger Genehmigung benutzt werden.
Unsere Bitte:
Bevor Sie Ihr Funkgerät benutzen, nehmen Sie die
Anmeldepflicht in den oben genannten Ländern ernst! Sie riskieren,
wenn Sie mit einer anmeldepflichtigen Programmierung angetroffen
werden und keine Anmeldung vorweisen können, eine empfindliche
Strafe. Für andere Länder genügt dann die Circulation Card, die
Sie bei CB-Clubs oder in Deutschland auch bei der
Bundesnetz-
agentur (www.bundesnetzagentur.de)
(
Canisiusstraße 21, 55122
Mainz, Telefon 06131-18-0)
erhalten können.
Einbauvorschriften
Seit einiger Zeit legen die Automobilhersteller fest, an welchen
Orten Funkgeräte sowie deren Antennen im bzw. am KFz montiert
werden.
Dies geschieht zu Ihrem Schutz, einmal vor zu hohen Feldstärken
im Inneren des Fahrzeugs, zum anderen, um Fehlfunktionen der
Fahrzeugelektronik durch Einstrahlung zu vermeiden. Sie sollten
sich auf jeden Fall an diese Vorschriften halten, da anderenfalls
die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen kann.
Fragen Sie daher bei Ihrem Autohändler nach den entspre-
chenden Herstellervorschriften für Ihr Fahrzeugmodell.