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Willkommen in der faszinierenden Welt des CB-Funks und
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem CB-Funkgerät
stabo xm 3003
.
Sie haben sich damit für ein komfortables Spitzengerät entschieden,
das über zahlreiche Zusatzfunktionen verfügt und sich sowohl im
Auto als auch als Feststation von zu Hause aus einsetzen läßt.
Weitere Kennzeichen sind einfache Bedienbarkeit und robuster
Aufbau.
Bitte lesen Sie diese Bedienungsanleitung sorgfältig durch, damit
Sie alle Möglichkeiten Ihres
stabo xm 3003
optimal nutzen können.
Beachten Sie besonders die Hinweise zum Anschluß und zur
Installation. Und nun viel Spaß und viele schöne Funk-Kontakte
mit Ihrem
stabo xm 3003
!
Hinweise
CE-Kennzeichnung
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der R&TTE-Direktive und
ist daher mit dem CE-Zeichen versehen. Das stabo xm 3003 erfüllt
die Standards EN 300433 und EN 300135, sowie EN 301489-1/13
zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Die Bestimmungen zur
elektrischen Sicherheit nach EN 60065 werden ebenfalls einge-
halten.
Sicherheitshinweise
Herzschrittmacher
Jedes Funkgerät strahlt beim Senden elektromagnetische Wellen
aus, die bei anderen Geräten zu Störungen führen können. Ob
Störungen auftreten oder nicht, hängt jedoch von vielen Faktoren,
wie Sendeleistung, Frequenz, Modulationsart und nicht zuletzt
von der Störfestigkeit der anderen Geräte ab, um nur einige dieser
Faktoren zu nennen.
In den letzten Jahren ist besonders die Gefährdung von Personen
mit Herzschrittmachern durch Radiowellen in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit gerückt. Moderne Herzschrittmacher werden in der
Regel nicht durch ein sachgemäß betriebenes CB-Funkgerät
beeinträchtigt. Sollten Sie jedoch einen Herzschrittmacher tragen,
so empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu fragen, welchen Abstand
Sie zur Sendeantenne einhalten müssen, um eine Gefährdung
definitiv auszuschließen. Vermeiden Sie jedoch auf jeden Fall,
eine Antenne im Sendebetrieb zu berühren.
Funkbetrieb während der Fahrt
Während Handies in fahrenden Kraftfahrzeugen nur noch mit einer
Freisprecheinrichtung benutzt werden dürfen, sieht die StVO
ausdrücklich eine Ausnahme für Funkgeräte, und damit auch für
CB-Funkgeräte, vor. Sie sollten aber zu Ihrer eigenen Sicherheit
Ihr Gerät nur dann benutzen, wenn die Verkehrslage dies erlaubt.