eventuelle Rückfragen, Telefonkosten usw. Würden wir nach unserem
Ermessen diesen Gesamtcheck für notwendig halten, können wir ohne diese Prüfung
das Gerät nicht als flugtauglich erklären.
Der Eigentümer des Schirmes ist für den technischen Zustand des Gerätes verantwortlich. Er ist verpflichtet, besonders
die Leitlinien in Kap. 2 – „Handhabung, Lagerung und Wartung des Fluggerätes“, Kap. 3 – „Wichtige Hin-weise“ und Kap. 4 –
„Lebensdauer und Kontrolluntersuchungen“ einzuhalten. Die Benutzung des Gerätes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Jede Haftung vom
Hersteller und/oder Distributor ist ausgeschlossen. Überlassung an Dritte: Wenn man den Schirm an Dritte überlassen (veräußern) möchte, sollte man ihn
beim Hersteller untersuchen lassen. Dabei ist der Eigentümer dazu verpflichtet, dieses Manual gleichzeitig mit dem Schirm zu übergeben (man kann das Manual beim
Hersteller nachbestellen, man darf es auch kopieren)! Es wird auch empfohlen, das Flugstundenverzeichnis (wie in Kap. 5 angeführt) mindestens als Kopie dem Dritten zu
übergeben.
4. WICHTIGE HINWEISE
Der Pilot ist verpflichtet, die Hinweise in diesem Manual einzuhalten, genauso wie die Gesetze des Landes, in dem er fliegt! Jede eigenmächtige Veränderung an dem Gleitschirm hat einen Verlust der Betriebserlaubnis
zur
Folge! Das Fluggerät darf nicht für andere Verwendungen als hier spezifiziert benutzt werden. Es bedeutet z. Zt. also nur einen Hang- und/oder Windenstart.
Der Eigentümer des Schirmes ist für den technischen Zustand des Gerätes verantwortlich, er ist verpflichtet, besonders die Leitlinien in Kap. 3 - „Handhabung, Lagerung und Wartung des Gerätes“ zu beachten!
5. LEBENSDAUER UND KONTROLLUNTERSUCHUNGEN
Die Lebensdauer ist von dem Hersteller zuerst auf zwei Jahre und höchstens auf 200 Flugstunden begrenzt. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Flugstunden wahrheitsgemäß in einem Flugstundenverzeichniss zu registrieren.
Als Flugzeit ist auch das Manövrieren am Boden zu verstehen (Auslegen, Zusammenpacken, Aufzieh- und Startübungen etc.). Bei einem
Windenstart ist für jede Durchführung zu der Flugzeit eine Stunde zu addieren. Die Zeit, die der Schirm in ausgelegtem Zustand der Sonnenbestrahlung ausgesetzt wurde, ist mit einem Faktor 0,5 zu
multiplizieren. Vor dem Ablauf dieser Lebensdauer-Zeit muß die Kontrolluntersuchung des Schirmes bei dem Hersteller durchgeführt werden! Er ist berechtigt, die Lebensdauer des
Schirmes zu verlängern (in der Regel um zwei Jahre und/oder 200 Stunden). Ohne diese Kontrolle ist es verboten, mit dem Schirm weiter zu fliegen. Ähnlich geht man
bei einer Beschädigung des Schirmes vor. Es geht um Deine Sicherheit.
Viele angenehme Erlebnisse mit unserem Gerät wünscht Euch der Hersteller.