Gewährleistung
Wir sind von der Gewährleistung und der Produkthaftung befreit, wenn ohne unsere
vorherige Zustimmung eigene bauliche Veränderungen vorgenommen oder unsachgemäße Installationen
gegen unsere vorgegebenen Montagerichtlinien ausgeführt bzw. veranlasst werden. Weiterhin
übernehmen wir keine Verantwortung für den versehentlichen oder unachtsamen Betrieb des
Antriebs sowie für die unsachgemäße Wartung des Antriebs und des Zubehörs sowie für die
unsachgemäße Wartung des Tores und dessen Gewichtsausgleich. Batterien, Glühlampen und
LEDs sind ebenfalls von den Gewährleistungsansprüchen ausgenommen.
Dauer der Garantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende
Garantie ab Kaufdatum:
•
2 Jahre
•
2 Jahre auf Funk und Zubehör
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit nicht. Für Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten beträgt die Garantiefrist sechs Monate, mindestens aber die laufende
Garantiefrist.
Voraussetzungen
Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Gerät gekauft wurde. Die Ware muss
auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der Garantieanspruch
besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen für
Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile, sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und
Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für ihren
Garantieanspruch.
Leistung
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf
einen Material-oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die
mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie zu ersetzen, nachzubessern oder einen Minderwert
zu ersetzen. Ausgeschlossen sind Schäden durch:
•
unsachgemäßer Einbau und Anschluss
•
unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
•
äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen
•
mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß
•
fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
•
normale Abnutzung, Verschleiß oder Wartungsmangel
•
Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
•
Verwendung von Teilen fremder Herkunft
•
Entfernen oder unkenntlich machen der Seriennummer
•
Ersetzte Teile werden Eigentum des Herstellers
G
arantiebedingungen
6