Gusseiserne Feuerkammern
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Anweisungen für die Aufstellung, den Gebrauch und die Wartung
–
DE
– Rev.07
Der Behälter ist auf einem feuerfesten Boden weit von brennbaren Stoffen bis zur vollkommenen Löschung
der Aschen zu stellen.
Der Außenlufteinlass mindestens einmal im Jahr prüfen, und ihn reinigen.
Der Schornstein muss regelmäßig vom Schornsteinfeger gekehrt werden.
Von ihrem zuständigen Bezirkschornsteinfeger die regelmäßige Aufstellung der Ausrüstung, die
Verbindung zum Schornstein und die Belüftung prüfen lassen.
14.
SOMMERLICHE STILLLEGUNG
Nach der Reinigung der Feuerstelle, des Schornsteines und des Schornsteinrohres und der vollkommenen
Entfernung der Asche und der etwaigen anderen Reststoffen alle Türen der Feuerstelle und deren
Einstellvorrichtungen schließen.
Es wird empfohlen, die Reinigung des Schornsteinrohrs mindestens einmal im Jahr auszuführen.
Dazwischen den tatsächlichen Zustand der Einsatzdichtungen prüfen, denn sie gefährden den richtigen
Betrieb der Ausrüstung, wenn sie nicht vollkommen unversehrt sind, d.h. wenn sie nicht mehr an der Tür
haften. Der Wechsel der Dichtungen ist demzufolge notwendig.
Im Falle von Feuchtigkeit im Aufstellraum, hygroskopische Salze innerhalb der Feuerstelle stellen.
Die Gusseisenbauteile sind mit neutraler Vaseline zu schützen, wenn man das ästhetische Aussehen im
Laufe der Zeit unbeändert aufbewahren will.
15.
FESTSTELLUNG DER WÄRMELEISTUNG
Es gibt keine absolute Regel, welche die Berechnung der richtigen notwendigen Heizleistung gestattet.
Diese Leistung hängt vom Raum an, der zu heizen ist, aber sie wird stark von der Isolierung beeinflusst.
Durchschnittlich beträgt die für ein zweckmäßig isoliertes Zimmer notwendige Heizleistung 40 Kcal/h per
m
3
(mit einer Außentemperatur von 0 °C).
Da 1 KW 860 Kcal/h entspricht, können wir einen Wert von 50 W/m
3
annehmen.
Nehmen wir an, dass man einen Raum von 150 m
3
(10 x 6 x 2,5 m) in einer isolierten Wohnung heizen will,
so sind 150 m
3
x 50 W/m
3
= 7500 W oder 7,5 kW notwendig. Als Hauptheizung reicht demzufolge einen
Ofen von 10 kW aus. (siehe ABB .3)
Verbrennungsidentifikation
Erforderte Menge
imVerhältnis zu 1 kg
von trockenem Holz
Krafstoff
Einheit
kCal
kW
Krafstoff
trockenes Holz (15 %
Feuchtigkeit)
kg
3600
4.2
1,00
nasses Holz (50 %
Feuchtigkeit)
kg
1850
2.2
1,95
Briketts aus Holz
kg
4000
5.0
0,84
Briketts aus Holz
kg
4800
5.6
0,75
Normaler Anthrazit
kg
7700
8.9
0,47
Koks
kg
6780
7.9
0,53
Naturalgas
m
3
7800
9.1
0,46
Naphtha
L
8500
9.9
0,42
Elektrizität
kW/h
860
1.0
4,19
Tab. 5